Zollgewerkschaft fordert Anti-Mafia-Gesetz / Liebel: Brauchen Beweislastumkehr gegen Clan-Vermögen
(ots) - Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch kriminelle Organisationen in Deutschland fordert die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) ein Anti-Mafia-Gesetz nach italienischem Vorbild. Dies geht aus einem Standpunktepapier des BDZ für die Bundestagswahl 2025 hervor.
Die Abschöpfung krimineller Vermögen mit den bisherigen strafrechtlichen Regelungen habe sich als wenig effektiv erwiesen, heißt es darin. Das angehäufte Kapital krimineller Vereinigungen habe längst Ausmaße erreicht, die das Wirtschafts- und Rechtssystem als Ganzes gefährden.
"Kriminelle Clans, Mocro-Mafia und Drogenkartelle treiben in Deutschland ungeniert ihr Unwesen, während die Politik beinahe tatenlos zuschaut. Nur durch das konsequente Einziehen ihrer Vermögen können wir ihre Geschäftsmodelle zunichtemachen. Aber die aktuellen Gesetze sind ein zahmer Papiertiger", beklagt der Vorsitzende des BDZ, Thomas Liebel.
Künftig müsse eine Einziehung von Vermögenswerten bereits dann möglich sein, wenn die rechtmäßige Herkunft nicht glaubhaft dargelegt werden könne und die Reichtümer in auffälligem Missverhältnis zum Einkommen stünden, so der BDZ. Diese Regelung soll auf Personen anwendbar sein, die unter Verdacht stehen, einer kriminellen Vereinigung anzugehören - unabhängig davon, ob es zu einer Verurteilung kommt."Wir brauchen präventive Maßnahmen der Vermögensabschöpfung, wie sie die Anti-Mafia-Gesetze in Italien vorsehen", so Liebel."Diese Art der Beweislastumkehr ist rechtsstaatlich möglich und wird auch von der EU gefordert."
Die Deutsche Zollgewerkschaft regt außerdem an, dass die abgeschöpften Mafia-Milliarden direkt zur Finanzierung der teils desolaten und rückständigen Ausstattung von Zoll und Polizei genutzt werden."Dass unsere Fahnder und Ermittler den Kriminellen technisch unterlegen sind, ist eine Bankrotterklärung für den Rechtsstaat!", kritisiert Gewerkschaftschef Liebel.
Darüber hinaus erhebt die Zollgewerkschaft weitere Forderungen wie Befugnisse zur Überwachung von verschlüsselten Messengerdiensten, Verfahren zur schnelleren Vernichtung großer Rauschgiftsicherstellungen und Tools zur Auswertung von Big Data durch Strafverfolgungsbehörden.
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Felix Schirner
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Datum: 18.12.2024 - 10:06 Uhr
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