EU-Kommunalabwasser-Richtlinie: Versorgungssicherheit darf nicht gefährdet werden!
(ots) - Der BPI kritisiert die unausgewogene Lastenverteilung der aktuellen EU-Kommunalabwasser-Richtlinie und prüft derzeit juristische Mittel, um eine unverhältnismäßige Belastung der pharmazeutischen Industrie zu verhindern."Aus rechtlicher Sicht steht uns ein langwieriger Prozess ins Haus - doch diese Zeit haben wir nicht: Wir brauchen Anpassungen, jetzt! Durch die neue EU-Richtlinie drohen massive Kostensteigerungen insbesondere für mittelständische Pharmaunternehmen. Vor dem Hintergrund von Versorgungsengpässen, Marktrücknahmen und Abwanderungstendenzen brauchen wir jetzt nicht noch weitere Krisenverstärker aus Brüssel", sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen."Deshalb fordere ich die Politik auf, Augenmaß walten zu lassen und Änderungen zu erwirken. Es geht hier ausdrücklich nicht nur um den Wirtschaftsstandort, um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen, sondern in erster Linie um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung."
Die EU will zu großen Teilen die Pharmaindustrie für die Kosten der neuen Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen in die Pflicht nehmen. Dies kritisieren wir als BPI schon lange und haben das Signal gesetzt, auch juristische Wege zu beschreiten. Die medizinische Versorgung ist eine gesamtgesellschaftlicheAufgabe und deshalb müssen auch die Kosten der Umweltmaßnahmen solidarisch von allen Verursachern getragen werden. Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Udo Di Fabio gibt uns Recht. Er betont darin, dass eine umfassende Berücksichtigung aller Verursachergruppen erfolgen müsse. Zudem wird unsere Position auch durch ein bereits 2023 gemeinsam von den Pharmaverbänden BPI, vfa, Pro Generika und BAH (heute Pharma Deutschland) beauftragtes Gutachten von Ramboll gestützt. Die Autoren haben alle relevanten wissenschaftlichen Studien zur Herkunft von Spurenstoffen im Abwasser analysiert. Und kamen unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Datenbasis der EU-Kommission fehlerhaft ist. So gibt es keinen Beleg dafür, dass angeblich 66 Prozent der Mikroverunreinigungen im Abwasser auf Arzneimittel zurückzuführen sind. Zudem wurden Studien zu anderen Spurenstoffeinträgen nicht mit einbezogen.
"Wirtschaftliche Entscheidungen zugunsten des Standorts Deutschland und damit Europa sind in der aktuellen Krisenlage wichtiger denn je zuvor", sagt Joachimsen."Und wenn die standortorientierte Pharmaindustrie auch noch kriselt, dann gehen hier bald alle Lichter aus."
Pressekontakt:
Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, aaumann(at)bpi.de
Laura Perotti (Stellvertretende Pressesprecherin),
Tel. 030 27909-131, lperotti(at)bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.12.2024 - 10:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2139987
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Dieser Fachartikel wurde bisher 17 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"EU-Kommunalabwasser-Richtlinie: Versorgungssicherheit darf nicht gefährdet werden!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).