VKA kritisiert Urabstimmung des Marburger Bundes als kontraproduktiv
(PresseBox) - Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zeigt Unverständnis für die von der Ärztegewerkschaft Marburger Bund eingeleitete Urabstimmung über Streikmaßnahmen. „Die Urabstimmung ist das Ergebnis einer gezielten Eskalation des Marburger Bundes, das die wirtschaftliche Realität und Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser völlig ignoriert“, erklärt Dirk Köcher, Verhandlungsführer der VKA und Kaufmännischer Direktor des Städtischen Klinikums Dresden.
„Die kommunalen Kliniken stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand“, so Köcher. „Wir sprechen hier nicht von Sparsamkeit, sondern einzig und allein von Existenzsicherung – das muss aus unserer Sicht ein Anliegen sein, das auch die Ärztinnen und Ärzte mit uns teilen.“
Die VKA habe mehrfach konstruktive Vorschläge für ein Gesamtpaket eingebracht, das viele der zentralen Forderungen des Marburger Bundes aufgreife. Im Laufe der Verhandlungen seien auch Verbesserungen bei Schicht- und Nachtdiensten von der VKA in den Raum gestellt worden. Dennoch habe man zusätzlich auch bei den allgemeinen Gehaltserhöhungen den Abschluss der Metall- und Elektroindustrie noch überboten. Die VKA habe deutlich gezeigt, dass man durchaus bereit sei, den finanziellen Rahmen, der für Verhandlungen bereitstehe, maximal auszureizen.
„Dazu gehört aber auch beidseitige Verhandlungsbereitschaft, die der Marburger Bund leider bisher zu keinem Zeitpunkt in den Verhandlungen gezeigt hat. Der Marburger Bund ist trotz aller Appelle nach wie vor ausschließlich an Maximalforderungen interessiert, nicht aber an einer sachlichenLösung“, kritisiert Köcher. „Dies ist an allen Veröffentlichungen erkennbar, wo lediglich unser Angebot kritisiert wird, aber an keinem Punkt zu erkennen ist, wo denn der Marburger Bund selber bereits Schritte auf die Arbeitgeber zugegangen ist. Unsere bisherigen Gespräche glichen einem Einbahnstraßen-Dialog, in dem nur eine Seite sich aktiv einbringt.“ Die wiederholten Blockaden und die Weigerung, auf konkrete Vorschläge einzugehen, untergrüben die Verhandlungskultur.
Die VKA betont, dass Tarifverhandlungen nicht in einem Vakuum stattfinden.„Wir müssen die Interessen der Ärztinnen und Ärzte und die Überlebensfähigkeit unserer Krankenhäuser in Einklang bringen“, erklärt Köcher. „Ein Streik hilft niemandem – weder den Ärztinnen und Ärzten noch den Patienten.“
Die VKA bleibt gesprächsbereit und hofft auf eine Rückkehr an den Verhandlungstisch. „Wir sind bereit, konstruktiv zu diskutieren und zu verhandeln. Aber Konstruktivität bedeutet Kompromissbereitschaft von beiden Seiten“, so Köcher abschließend.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.vka.de
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften desöffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.
Datum: 05.12.2024 - 14:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2139467
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrike Heine
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 (30) 2096994-61
Kategorie:
Finanzen
Dieser Fachartikel wurde bisher 3 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"VKA kritisiert Urabstimmung des Marburger Bundes als kontraproduktiv"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).