Ja zum Solarzaun / Trotz Denkmalschutz wurde die Errichtung gestattet
(ots) - Es kommt oft vor, dass elementare gesellschaftliche Interessen vor Gericht aufeinandertreffen. In einem Rechtsstreit in Rheinland-Pfalz waren es der Denkmalschutz und der Umstieg auf erneuerbare Energien. Konkret: Ein Immobilieneigentümer wollte auf dem Grundstück seines denkmalgeschützten Wohngebäudes einen Solarzaun erstellen. Dieser sollte auf der bereits bestehenden Einfriedungsmauer errichtet werden. Die zuständige Behörde und das später angerufene Verwaltungsgericht verweigerten das dem Eigentümer,weil der Denkmalschutz hier überwiege. Doch die nächsthöhere Instanz korrigierte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Entscheidung: Das öffentliche Interesse an der Errichtung des Solarzaunes sei von so großem Gewicht, dass der Denkmalschutz dahinter zurückzustehen habe.
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 1 A 10604/23.OVG)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.12.2024 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2138315
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Dieser Fachartikel wurde bisher 17 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ja zum Solarzaun / Trotz Denkmalschutz wurde die Errichtung gestattet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).