PRIMEROS: Erste Hilfe als unternehmerische Pflicht - Was es ab 2025 unbedingt zu beachten gilt
(ots) - Unternehmen tragen die Verantwortung, die Sicherheitsstandards in ihrem Betrieb einzuhalten - dazu gehört auch die Bereitstellung von Ersthelfern, die im Notfall schnell und kompetent eingreifen können. Jan Christof Lehr, Sevim Bayrak und Franz Peter Mosa von PRIMEROS leisten mit professionellen Ersthelfer-Schulungen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Welche wesentlichen Punkte Unternehmer bei der Sicherheitsplanung unbedingt berücksichtigen sollten, erfahren Sie hier.
Sicherheit ist heute nicht mehr eine Frage des persönlichen Ermessens - die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat klare Richtlinien festgelegt, die Unternehmen verpflichten, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen zu treffen. Das bedeutet, dass Unternehmen ein gezieltes Sicherheitskonzept inklusive Ersthelfer entwickeln müssen. Doch hier reicht es nicht aus, einfach zwei Mitarbeiter als Ersthelfer auszuwählen - auch eine klassische Erste-Hilfe-Ausbildung ist hier nicht ausreichend. Stattdessen müssen alle Betriebsangehörigen jährlich eine Unterweisung in Erster Hilfe durchlaufen, und Ersthelfer müssen flächendeckend und jederzeit verfügbar sein."Die Vorschriften der DGUV sind komplex - viele Unternehmer wissen nicht, wo sie anfangen sollen", erklärt Jan Christof Lehr, Gründer von PRIMEROS."Besonders bei der Auswahl und Ausbildung von Ersthelfern sind die Anforderungen oft unklar. Wer die Vorschriften nicht exakt befolgt, gefährdet nicht nur seine Mitarbeiter, sondern muss auch mit Konsequenzen vonseiten der Behörden rechnen."
"Der sicherste Weg für Unternehmen ist es, sich auf externe Unterstützung zu verlassen", Sevim Bayrak, Geschäftsführerin von PRIMEROS. PRIMEROS ist ein Schulungsdienstleister, der Unternehmen mit maßgeschneiderten Konzepten und flexiblen Maßnahmen im Bereich der Sicherheit unterstützt und der auf eine 20-jährige Geschichte zurückblicken kann. Das Betreuungspaket von PRIMEROS unterscheidet sich deutlich von öffentlichen Schulungen: Das Expertenteam ist in der Lage, insbesondere Unternehmen mit erhöhter Unfallgefahr individuell auf die spezifischen Risiken vorzubereiten. Dank praxisnaher Schulungen vor Ort kann die Sicherheitsausbildung von PRIMEROS problemlos in den Betriebsalltag integriert werden."Die Integration der gesetzlich vorgeschriebenen beruflichen Aus- und Fortbildungspflicht soll keine zusätzliche Belastung für unsere Kunden darstellen", erklärt Ausbildungsleiter Franz Peter Mosa."Unsere Betreuung und Schulungen sind nicht nur effizient, sondern decken auch jegliche DGUV-Vorschriften im Bereich der Ersthelfer ab, sodass sich die Betriebe um nichts weiter kümmern müssen."Die Experten von PRIMEROS wissen jedoch, dass viele Unternehmen noch am Anfang ihrer Sicherheitsoptimierung stehen. Worauf Unternehmen im kommenden Jahr unbedingt achten sollten, erläutern die Experten im Folgenden.
1. Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
Als betriebliche Ersthelfer dürfen ausschließlich Mitarbeitende eingesetzt werden, die eine entsprechende Ausbildung oder Fortbildung erfolgreich absolviert haben. Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt dabei in einem 7,5-stündigen Erste-Hilfe-Lehrgang in Präsenz. Als Ersthelfer gelten auch Berufsgruppen, bei denen die Erste-Hilfe-Ausbildung Bestandteil der eigentlichen Ausbildung ist, etwa Berufe im Gesundheitswesen oder Rettungshelfer - hier ist keine zusätzliche Ausbildung als Ersthelfer im Betrieb nötig. Wichtig dabei ist allerdings, dass die Erste-Hilfe-Ausbildung von einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle durchgeführt wird und noch gültig ist - denn auch hier besteht Fortbildungspflicht; in vielen Berufen müssen hierfür sogar Praxisstunden geleistet werden.
Arbeitgeber sind dabei verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern auszubilden: Die genaue Anzahl hängt dabei sowohl von der Anzahl der Mitarbeiter als auch der Branche ab, sodass bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten beispielsweise mindestens ein Ersthelfer vor Ort sein muss. Grundsätzlich sollte aber in jeder Abteilung und während jeder Schicht jederzeit mindestens eine qualifizierte Person vor Ort sein. Um die Erste Hilfe noch besser abzusichern, empfiehlt es sich, pro Schicht mindestens zwei ausgebildete Ersthelfer einzuplanen, damit im Notfall schnell und zuverlässig Hilfe geleistet werden kann.
2. Regelmäßige Fortbildung
Die Ersthelferausbildung bleibt für zwei Jahre gültig und muss anschließend durch eine Fortbildung aufgefrischt werden. Ist die Zweijahresfrist überschritten, wird eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang nötig. Zusätzlich ist es laut DGUV-Vorgaben erforderlich, dass die gesamte Belegschaft mindestenseinmal jährlich zum Thema Erste Hilfe unterwiesen wird, um ein grundlegendes Verständnis im Umgang mit Notfällen zu gewährleisten. PRIMEROS bietet hierzu zeitnah einen Online-Kurs an, der Unternehmen eine zeiteffiziente und flexible Möglichkeit zur Umsetzung dieser Unterweisung bietet.
3.Öffentlicher oder Inhouse-Kurs?
Unternehmen ohne spezielle Sicherheitsanforderungen können auf öffentliche Erste-Hilfe-Kurse zurückgreifen. Der Nachteil dabei ist jedoch, dass diese Kurse häufig mit längeren Anfahrtswegen und einem erhöhten Zeitaufwand verbunden sind. Bei Unternehmen mit besonderen Sicherheitsanforderungen - etwa einem erhöhten Unfallrisiko oderBeschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen - empfiehlt es sich, einen privaten Schulungsanbieter zu beauftragen. Dieser kann nicht nur auf die individuellen Bedürfnisse und Risiken des Unternehmens eingehen, sondern auch vor Ort mit den Ersthelfern gezielt Notfallsituationen praxisnah trainieren. So besteht der Vorteil bei PRIMEROS beispielsweise darin, dass die Kurse nahezu jeden Tag absolviert werden können und sich so flexibel in den Arbeitsalltag integrieren lassen - auch das Splitten der Belegschaft in zwei Gruppen und verschiedene Wochen stellt hier keinerlei Problemdar.
Es ist jedoch wichtig, auf die Seriosität des Schulungsanbieters zu achten, da einige Anbieter unrechtmäßig als private Schulungsdienstleister auftreten. Unternehmen sollten sicherstellen, dass der Anbieter eine anerkannte Lehrberechtigung besitzt und eine entsprechende aktuell gültige Ermächtigung der Unfallversicherungsträger vorliegt. Die Ausbilder von PRIMEROS beispielsweise haben zusätzliche Schulungen durchlaufen, um die von der DGUV festgelegten Mindeststandards zu erfüllen. Zudem ist PRIMEROS nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 21001:2021 durch den TÜV Thüringen zertifiziert, was die Qualität des Anbieters zusätzlich unterstreicht.
4. Wer stellt das Erste-Hilfe-Material?
Jeder Betrieb ist verpflichtet, ausreichend Erste-Hilfe-Material bereitzustellen. Abhängig von der Unternehmensgröße ist entweder ein kleiner oder großer Verbandskasten erforderlich, wobei größere Belegschaften entsprechend mehrere Kästen benötigen. Es empfiehlt sich, bei der Ausbildung von Mitarbeitenden zu Ersthelfern auch die Verbandskästen überprüfen zu lassen. Diese Dienstleistung ist bei vielen privaten Schulungsanbietern optional buchbar - bei PRIMEROS jedoch bereits im Kurspreis enthalten.
5. Welche Kosten kommen auf das Unternehmen zu?
Die Ausbildung von Ersthelfern im Betrieb erscheint auf den ersten Blick umfangreich und damit auch kostenintensiv. Daher ist es verständlich, dass viele Unternehmen sich zunächst um die Finanzierung der Umsetzung dieser Vorschriften sorgen. Tatsächlich gestaltet sich dies jedoch unkompliziert: Schließlich können die Ausbildungskosten in der Regel zumindest teilweise über die Berufsgenossenschaften abgerechnet werden.
Sie möchten Ihr Unternehmen für 2025 im Bereich der Sicherheit DGUV-konform aufstellen und dabei auf eine flexible und effektive Schulungsoption setzen? Dann melden Sie sich jetzt bei PRIMEROS (https://brandschutzhelferausbildung.de/) und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch!
Pressekontakt:
PRIMEROS Qualification GmbH
Geschäftsführer: Sevim Bayrak
Gründer: Dr. Jan Christof Lehr
E-Mail: info(at)primeros.de
Website: https://www.primeros.de/
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Datum: 29.11.2024 - 13:05 Uhr
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