ARAG Recht schnell...
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
(IINews) - +++ (Kein) Schadensersatz bei fehlendem Kita-Platz +++
Eine Gemeinde ist nicht ohne Weiteres zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann, hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenthal entschieden. Eltern müssen erst vor das Verwaltungsgericht ziehen und alle Rechtsschutzmittel auf Zuteilung eines Kita-Platzes ausschöpfen, bevor sie Anspruch auf Schadensersatz haben (Az.: 3 O 313/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des LG Frankenthal.
+++ Kein Wettbüro neben einer Grundschule +++
Eine sogenannte Sportwettvermittlungsstelle - oder auch Wettbüro - darf nicht in unmittelbarer Nähe zu einer Grundschule betrieben werden. ARAG Experten verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, welches ausführt, dass das Verbot mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist (Az.: 10 LC 13/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des OVG Niedersachsen.
+++ Im Linienbus: Setzen, bitte! +++
Wer in fortgeschrittenem Alter Bus fährt, sollte sich lieber hinsetzen. Denn ohne gesicherten Halt können nach Auskunft der ARAG Experten bei einem Sturz Haftungsansprüche verloren gehen, wie ein vom Amtsgericht München entschiedener Fall lehrt (Az.: 338 C 15281/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des Amtsgerichts München.
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
Themen in diesem Fachartikel:
arag
experten
recht
linienbus
halt
sturz
haftungsanspruch
wettbuero
grundschule
sportwettvermittlungsstelle
verfassung
unionsrecht
schadensersatz
kita
platz
rechtsschutzmittel
zuteilung
eltern
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 2,4 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de
Datum: 27.11.2024 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2137306
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: +49 211 963-3115
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Dieser Fachartikel wurde bisher 5 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).