Lebensmittelkennzeichnung: Verbraucherbildung und einheitliche Rechtsanwendung sind die zentralen Herausforderungen
(ots) - Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zur Lebensmittelkennzeichnung in der EU zeigt das Potenzial der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) zur Verbraucherinformation ebenso auf, wie das Bedürfnis nach einheitlicher Rechtsanwendung in den Mitgliedstaaten und eine verbesserte Verbraucherbildung und -aufklärung. Der Lebensmittelverband Deutschland unterstützt das Ergebnis des Sonderberichts, dass die LMIV bereits umfassende Informationen über Lebensmittel vermittelt. Die uneinheitliche Interpretation der EU-Vorschriften durch nationale Behörden und einige auf EU-Ebene noch nicht geregelteThemen wie die"kann enthalten"-Kennzeichnung bei Allergenen oder die Vorgaben für vegetarische und vegane Erzeugnisse führen zu Problemen in der Praxis."Die weitere Harmonisierung der Lebensmittelkennzeichnung sowie deren Rechtsanwendung in der EU ist nicht nur entscheidend für die Stärkung des Binnenmarkts, sondern auch für Transparenz und einheitliche Verbraucherinformation", betont Peter Loosen, Geschäftsführer und Leiter des Brüsseler Büros des Lebensmittelverbands.
Ein zentrales Anliegen des Berichts ist die Verbesserung der Verbraucherbildung. Loosen erläutert:"Nur durch ein besseres Verständnis von Lebensmitteletiketten können informierte Entscheidungen gefördert werden. Dabei kommt es aber nicht darauf an, noch mehr Pflichtelemente zu schaffen. Auch freiwillige Informationen müssen weiter einen Beitrag zur Verbraucherinformation leisten können, denn das"Mikromanagement"des Gesetzgebers, also die Regelung auch noch des allerletzten Details, ist bei der Verbraucherinformation oft die schlechtere Option. Darüber hinaus gilt - ohne geeignete Informationskampagnen bleibt selbst die beste Kennzeichnung wirkungslos."Außerdem muss die Möglichkeit der digitalenInformation stärker in Betracht gezogen werden. Peter Loosen erklärt:"Digitale Lösungen müssen Bestandteil der Überlegungen der Kommission zur Fortentwicklung des Kennzeichnungsrechts sein, das Verharren im analogen Zeitalter ist gerade auch bei der Information über Lebensmittel keine Option mehr."
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Datum: 26.11.2024 - 12:12 Uhr
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