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Zahl der Auszubildenden zur Bestattungsfachkraft binnen zehn Jahren verdoppelt

ID: 2134616

(ots) -
- Bestattungshandwerk mit gestiegenen Beschäftigtenzahlen und Umsätzen
- 2023 gut 1 Million Sterbefälle in Deutschland - 15 % mehr als 2013
- Staatübernimmt immer seltener Kosten für Bestattungen

Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag und Totensonntag - der November gilt gemeinhin als der Monat des Gedenkens und des Friedhofbesuchs. Der Alterungseffekt der Bevölkerung führt zu einer steigenden Zahl der Sterbefälle und hat damit auch Auswirkungen auf die Bestattungsbranche. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, befanden sich zum Jahresende 2023 insgesamt 860 Personen in einer dualen Ausbildung zur Bestattungsfachkraft - so viele wienie zuvor. Damit hat sich die Zahl der Auszubildenden in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt. 2013 gab es über alle Ausbildungsjahre hinweg noch insgesamt 390 Auszubildende. Eine Ausbildung zur Bestattungsfachkraft wird mittlerweile etwas häufiger von Frauen gewählt: 2023 waren57 % der Auszubildenden in diesem Bereich Frauen, der Männeranteil lag bei 43 %. Zehn Jahre zuvor lag der Frauenanteil noch bei 45 %.

Zahl der Beschäftigten und Umsätze im Bestattungshandwerk gewachsen

Der zunehmende Bedarf schlägt sich auch in gestiegenen Beschäftigtenzahlen und Umsätzen nieder. Im Jahr 2022 gab es rund 25 700 tätige Personen bei den hierzulande ansässigen 4 200 Handwerksunternehmen im Bestattungshandwerk, das waren 2,6 % mehr tätige Personen als noch ein Jahr zuvor. Der Anteil der geringfügig entlohnt Beschäftigten ist bei den Bestattern mit rund einem Drittel (31,4 %) deutlich höher als im Handwerk insgesamt (12,1 %). Auch die erwirtschafteten nominalen Umsätze stiegen im selben Zeitraum an: von knapp 2,0 Milliarden Euro auf rund 2,3 Milliarden Euro.

2023 starben mit gut 1,0 Million Menschen 15 % mehr als zehn Jahre zuvor

Die Nachfrage nach Bestattungsdienstleistungen und damit auch -fachkräften steigt stetig an - auch aufgrund des zunehmenden Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung in Deutschland und einer damit einhergehenden jährlich steigenden Zahl der Sterbefälle. Im Jahr 2023 starben hierzulande rund 1,03 Million Menschen - das waren 15 % mehr als noch zehn Jahre zuvor. Im Jahr 2013 gab es rund 894 000 Sterbefälle. In Deutschland gibt es Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungspflicht und den Friedhofszwang vorschreiben. Ausnahmen von Beerdigungen auf Friedhöfen sind lediglich Seebestattungen sowie die Naturbestattungen im Wald.





Acht von zehn der importierten Holzsärge stammten 2023 aus Polen

Die Bestattungsbranche hierzulande setzt auch auf Waren aus dem Ausland. Im Jahr 2023 wurden rund 432 000 Särge aus Holz im Wert von insgesamt 40,8 Millionen Euro nach Deutschland importiert. Das waren mengenmäßig 6,1 % weniger als noch ein Jahr zuvor. Im Jahr 2022 waren es rund 460 000 Holzsärge im Wert von 45,5 Millionen Euro. Acht von zehn der importierten Särge stammten 2023 aus Polen(84,2 %). Aus Deutschland exportiert wurden dagegen im Jahr 2023 rund 970 Särge aus Holz im Wert von 105 000 Euro.

Verbraucherpreise für Bestattungen gestiegen

Für Bestattungen musste man 2023 mehr ausgeben als im Jahr zuvor. Die Preise für Särge, Urnen, Grabsteine o.a. Begräbnisartikel sind im Jahr 2023 um 5,8 % gegenüber 2022 und die Preise für Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren um 5,4 % gestiegen. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen im selben Zeitraum um 5,9 %.

15,7 % weniger Ausgaben für staatliche Kostenübernahme für Bestattungen als zehn Jahre zuvor

Nicht immer sind die Hinterbliebenen mit Mitteln aus dem Nachlass, eigenem Einkommen oder Vermögen in der Lage die Kosten einer Bestattung zu tragen. Im Jahr 2023 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 51,1 Millionen Euro brutto für sogenannte Sozialbestattungen ausgegeben - das waren 15,7 % weniger als zehn Jahre zuvor (2013: 60,6 Millionen Euro). Im Jahr 2023 gab es rund 15 800 Empfängerinnen und Empfänger wie Angehörige oder testamentarisch eingesetzte Erben, die zur Bestattung verpflichtet waren und bei denen die beantragten Bestattungskosten übernommen wurden. Zehn Jahre zuvor waren es rund 23 500 Empfängerinnen und Empfänger.

918 Millionen Euro kommunale Einnahmen durch Gebühren und Entgelte im Friedhofs- und Bestattungswesen im Jahr 2022

Für die kommunalen Kassen sind Bestattungen aber auch eine Einnahmequelle. Die Kernhaushalte der Städte und Gemeinden in den Flächenländern (ohne Stadtstaaten) erzielten im Jahr 2022 Einnahmen von 918 Millionen Euro aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten imFriedhofs- und Bestattungswesen. Das waren 4,5 Prozent mehr als 2021 und ein Viertel (25,8 %) mehr als zehn Jahre zuvor.

Methodischer Hinweis:

Aufgrund von Umstellungen in der Warensystematik der Außenhandelsstatistik wurden für das Jahr 2022 die Warennummer 44212000 beziehungsweise für das Jahr 2023 die Warennummern 44212010 und 44212090 ausgewertet.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zur Entwicklung der Sterbefallzahlen in den letzten Jahren sind hier in unserem Internetangebot verfügbar.

Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Ab dem 5. November 2024 wird die neue Nutzeroberfläche unserer Datenbank als Hauptversion verfügbar sein und verlässt damit das Beta-Stadium. Die neue Oberfläche bietet schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten von Tabellen. Zudem ändern sich auch die Struktur des maschinenlesbaren Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen-Downloads. Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release bietet die Infoseite zum neuen GENESIS-Online (https://www-genesis.destatis.de/datenbank/beta/announcement).

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Pressestelle,
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44


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Datum: 01.11.2024 - 08:00 Uhr
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