Rente aufbessern: Wie viel ist steuerfrei erlaubt?
ARAG Expertenüber Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
(IINews) - Wer in Deutschland mindestens 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält durchschnittlich eine monatliche Rente von knapp1.700 Euro. Doch viele Senioren fühlen sich auch nach dem Erreichen des Rentenalters oft noch viel zu fit, um sich mit dem wohlverdienten Rentnerdasein zu begnügen. Bei anderen hingegen reicht die Rente schlichtweg nicht aus, um sorgenfrei das Alter zu genießen. Aus welchem Grund auch immer: Viele Rentner entscheiden sich,Geld hinzuzuverdienen. Die ARAG Experten informieren, wo die Hinzuverdienstgrenzen liegen.
Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner?
Hinzuverdienstgrenzenbei vorgezogenerAltersrentegibt es seit 2023 nicht mehr. Genau wie bei der Regelaltersrente können Rentner ihre vorgezogene Altersrente daher unabhängig von der Höhe eines Hinzuverdienstes komplett beziehen. Das bedeutet, dass sie so viel zu ihrer Rente hinzuverdienen können, wie sie möchten oder schaffen - ohne dass Rentenleistungen gekürzt werden. Den Nebenjob und den Verdienst müssen Rentner ihrem Rentenversicherungsträger daher auch nicht melden. Anders sieht es nach Auskunft der ARAG Experten bei Erwerbsminderungsrenten aus. Für diese gilt eine dynamische Hinzuverdienstgrenze, die seit Januar 2024 bei teilweiser Erwerbsminderung 37.117,50 Euro und bei voller Erwerbsminderung 18.558,75 Euro beträgt. Die Höhe des Hinzuverdienstes muss hier der Rentenversicherung mitgeteilt werden.
Was zählt zum Hinzuverdienst?
Was als Zuverdienst zur Rente wegen Erwerbsminderung gilt, regelt das Sozialgesetzbuch 6 (Paragraf 96a Absatz 2). Dort heißt es:"Als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu berücksichtigen."Nicht als Hinzuverdienst gelten laut Gesetzgeber derweil Entgelte, die"eine Pflegeperson von der pflegebedürftigen Person erhält". Laut ARAG Experten fallen darunter auch Entgelte, die behinderte Menschen für eine Tätigkeit von einer anerkannten Werkstatt erhalten. In diese Kategorie fallen zudem steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt, Werkspensionen, Zusatzrenten des öffentlichen Dienstes und Sozialleistungen wie Krankengeld.
Wie viel dürfen Rentner dazuverdienen, ohne besteuert zu werden?
Grundsätzlich muss das Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das Einkommen von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstständigen. Die Einkommenshöhe, die auf der Steuererklärung angegeben werden muss, errechnet sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst. Keine - beziehungsweise sehr geringe - Steuern für die zusätzlichen Einnahmen fallen laut ARAG Experten nur dann an, wenn es sich um einen Hinzuverdienst von bis zu 538 Euro monatlich (ab 2025: 556 Euro) handelt. Einnahmen bis zu dieser Höhe zählen nämlich als Mini-Job und werden pauschal mit nur zwei Prozent besteuert. Eine sozialversicherungs- und weitergehende Steuerpflicht entfällt. Damit der Hinzuverdienst zur Rente 2024 steuerfrei bleibt, können Rentner also jährlich bis zu 6.456 Euro (ab 2025: 6.672 Euro) verdienen.
Tipp für Pflegende: Teilrente kann sich lohnen
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Rentner, die einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen, mit einem kleinen Trick auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze ihre Rente erhöhen können. Wenn pflegende Rentner eine Teilrente von 99,99 Prozent wählen, zahlt die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin dieBeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Grundsätzlich werden Beiträge ansonsten nur bis zum Erreichen der Vollrente übernommen. Allerdings kann sich die Wahl einer Teilrente auf eine eventuell vorhandene Betriebsrente auswirken. Hier sollten sich Rentner vorab beim Arbeitgeber oderder Renteneinrichtung informieren.
Rente im Ausland
Spanien, Italien oder Südafrika? Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert ist, hat die freie Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen möchte. Insgesamt überweist die Deutsche Rentenversicherung derzeit Renten in über 150 Länder. Liegt der gewählte Altersruhesitz innerhalb der Europäischen Union,Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz, spielt es auch keine Rolle, ob Rentnerinnen oder Rentner nur vorübergehend oder dauerhaft dort leben: Sie erhalten ihre volle Rente ohne Abzüge ausgezahlt. Das gleiche gilt für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Nur wenn Rentner ihren Ruhestand dauerhaft, also für länger als sechs Monate im Jahr, in einem Land außerhalb der EU und ohne ein solches Abkommen verbringen, müssen sie mit Abzügen bei ihrer Rente rechnen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/privatrecht-ratgeber/
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
Themen in diesem Fachartikel:
rente
steuerfrei
rentner
hinzuverdienstgrenze
altersrente
rentenalter
rentnerdasein
regelaltersrente
rentenleistung
erwerbsminderungsrente
rentenversicherung
teilrente
vollrente
renteneinrichtung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 2,4 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de
Datum: 31.10.2024 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2134404
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: +49 211 963-3115
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 21 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rente aufbessern: Wie viel ist steuerfrei erlaubt?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).