Mieterhöhung, Mietminderung und Nebenkostenabrechnung- was Vermieter wissen sollten
Viel Unsicherheit bei Vermietern, wenn Mieten erhöht werden sollen, wenn sie mit Mietminderungen wegen angeblicher Wohnungsmängel konfrontiert werden und Nebenkosten oder Betriebskosten abrechnen.
(IINews) - In etwa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen ist nicht korrekt; so der Deutsche Mieterbund.
„Allerdings eben längst nicht immer zu Lasten der Mieter! Jeder Vermieter kann die Miete rechtssicher erhöhen und Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung“,
so Thomas Trepnau, Fachbuchautor und Dozent.
Mieterhöhungen sind kein Buch mit sieben Siegeln.
Die Rendite aus einer vermieteten Immobilie bleibt nur dann erhalten, wenn marktgerechte Mieten erwirtschaftet werden.
"Heben Sie die Miete einfach und rechtssicher auf das Niveau von vergleichbaren Wohnungen oder mit Hilfe eines Mietspiegels oder einer Mietdatenbank an." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat unzählige von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt.
Sein neuester Ratgeber „Mehr Moneten mit Mieterhöhung“ macht es jedem Vermieter leicht und hilft unter anderem Modernisierungsmaßnahmen zu planen und dem Mieter korrekt anzukündigen.
Eine wichtige Voraussetzung für die Abrechnung der Betriebskosten und Nebenkosten schafft der Mietvertrag.
Dort müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit genannt werden.
Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise:
•Die Grundsteuer,
•die Kosten der Wasserversorgung,
•die Kosten der Entwässerung,
•die Kosten der Heizung und Warmwasser,
•die Kosten für den Aufzug,
•die Kosten für die Straßenreinigung,
•die Müllbeseitigung u.s.w.
Die umlagefähigen Kosten sind in der Betriebskostenverordnung angeführt.
Kostenarten, die dort nicht als Betriebskosten definiert sind, dürfen auf den Wohnungsmieter nicht abgewälzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Instandhaltungskosten.
Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume gibt es mehr Gestaltungsspielraum.
Hier ist die Umlage der Instandhaltungskosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gleiches gilt für die Verwaltungskosten.
Sein Buch „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“ liefert alle wichtigen Informationen zur korrekten Abrechnung der Mietnebenkosten.
Oft überschätzen Mieter ihre Möglichkeiten zur Mietminderung und riskieren dadurch sogar die Kündigung des Mietverhältnisses.
Nicht alle Wohnungsmängel berechtigen zur Mietminderung und schon gar nicht in beliebiger Höhe. Eine umfangreiche Rechtsprechung hat sich mit diesem Thema befasst.
In seinem Buch „Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, dass nicht jede Mietminderung oder Mietkürzung wegen Fehlern an der Mietsache vom Vermieter hingenommen werden muss. Vorausgesetzt, dass man weiß, was hinter diesem Thema „Mietminderung“ steckt und sich gut vorbereitet hat.
In seiner klaren Sprache führt der Autor den Leser zielsicher durch den Mietdschungel.
Zu jedem Buch sind die entsprechenden Musterbriefe beschrieben und stehen jedem Leser zur sofortigen Anwendung auf der beigefügten, kostenlosen CD-ROM zur Verfügung.
Die Bücher sind als Downloadversionen oder gebundene Ausgaben im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages.
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Thomas Trepnau
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Datum: 12.06.2010 - 15:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 209556
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Trepnau
Stadt:
Regensburg
Telefon: 0157 72085852
Kategorie:
Geldanlage
Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.06.2010
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