Vermeiden Sie Arbeitsunfälle: Warnschilder, Verbotsschilder und Gebotsschilder nach BGV A8, ASR A1.3
Mit Sicherheitszeichen treffen Sie eindeutige Gesundheitsschutzaussagen und beeinflussen maßgeblich das Verhalten Ihrer Mitarbeiter. So können folgenschwere Unfälle vermieden und Ausfallzeiten reduziert werden.
(IINews) - Vermeiden Sie Arbeitsunfälle: Warnschilder, Verbotsschilder und Gebotsschilder nach BGV A8, ASR A1.3 und DIN 4844
Mit Sicherheitszeichen treffen Sie eindeutige Gesundheitsschutzaussagen und beeinflussen maßgeblich das Verhalten Ihrer Mitarbeiter. So können folgenschwere Unfälle vermieden und Ausfallzeiten reduziert werden.
Indem Sie Warnschilder in Ihrem Betrieb anbringen, vermeiden Sie folgenschwere Unfälle, da Warnschilder deutlich vor möglichen Gefahren warnen. Mit dem Warnzeichen „Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung“ gemäß ASR A1.3/W008, BGV A8/W08, DIN 4844/W008 machen Sie beispielsweise auf die Gefahr elektrischer Spannung aufmerksam.
Durch Verbotsschilder untersagen Sie gefährliches Verhalten. Beispielsweise verhindern Sie mit dem Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ gemäß ASR A1.3/P006, BGV A8/P06, DIN 4844/P006 unerlaubten Zutritt.
Gebotsschilder zeigen dem Betrachter, wie Unfälle vermieden werden. Beispielsweise zeigt das Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“ gemäß ASR A1.3/M003, BGV A8/M03, DIN 4844/M003, dass Gehörschäden durch Benutzen eines Gehörschutzes vermieden werden.
Mit den 5 Sicherheitsregeln weisen Sie auf die einzuhaltenden Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Maschinen hin. Dadurch werden Ihre Mitarbeiter vor Stromunfällen geschützt. Die lebenswichtigen 5 Sicherheitsregeln erhalten Sie bei uns normgerecht gemäß DIN 4844/H003 oder auch als praxisbewährte Ausführung.
Für jede Ihrer Anforderungen erhalten Sie bei uns das passende Sicherheitszeichen.
Ob kleine Gehäuseaufkleber, Kunststoffschilder oder große, robuste Aluminiumschilder. Speziell für den Elektro-Bereich liefern wir auch Warnschilder, Gebotsschilder und Verbotsschilder aus Resopal. Diese laden sich durch den hohen Oberflächenwiderstand nicht elektrisch auf. Dadurch kann es beim Berühren zu keinen „elektrischen Schlägen“ kommen. Zur Kennzeichnung Ihrer UL-geprüften Maschinen und Geräte bieten wir Ihnen UL-zugelassene Aufkleber. Die Kennzeichnung mit UL-zugelassenen Maschinenaufklebern ist eine Voraussetzung für den Export von Produkten nach Nordamerika. Wir sind autorisierter Hersteller der Produktkategorie PGDQ2/8 – Marking and Labeling Systems-Component. Unter der File-No. MH46678 sind unsere Aufkleber registriert.
Unsere Warnschilder, Verbotsschilder, Gebotsschilder und Sicherheitsregeln erhalten Sie nach den aktuellsten Normen und Vorschriften.
BGV A8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz):
Die BGV A8 dient der Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. Sie behandelt z.B. die Bestimmungen für Sicherheitsschilder (Warnschilder, Gebotsschilder, Verbotsschilder).
ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten):
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie konkretisiert die Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten.
DIN 4844 (Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen):
Teil 1 der DIN 4844 beinhaltet die Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen (Warnschilder, Gebotsschilder, Verbotsschilder) zur Anwendung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Teil 2 der Norm behandelt die einheitliche Darstellung von Sicherheitszeichen.
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Datum: 08.06.2010 - 15:05 Uhr
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