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DJV warnt vor Hobby-Gerichtsreportern

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DJV warnt vor Hobby-Gerichtsreportern


(pressrelations) -
Berlin, 27.05.2010 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich gegen Pläne der BILD-Zeitung ausgesprochen, künftig Hobby-Gerichtsreporter in die Gerichtssäle zu schicken. "Das ist der erste Schritt, um die auf juristische Themen spezialisierten Journalistinnen und Journalisten einzusparen", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken entsprechende Pläne der BILD. Das Blatt hatte in diesen Tagen per Zeitungsannonce Hobby-Gerichtsreporter gesucht, die über Stenografie-Kenntnisse verfügen sollten. Juristische Kenntnisse seien nicht erforderlich. Die Kandidaten sollten zunächst Verfahren vor der Pressekammer in Berlin besuchen und ihre Aufzeichnungen an die Redaktion übermitteln. Dort werde bei redaktionellem Interesse an dem Thema nachrecherchiert. Für ihre Tätigkeit sollten die Hobby-Gerichtsreporter eine Aufwandsentschädigung erhalten.

"In der Perspektive macht BILD mit dieser Aktion den journalistischen Gerichtsreporter überflüssig", sagte der DJV-Vorsitzende. "Wenn nur noch Amateure den Gerichtsverfahren beiwohnen, können Redaktionen kaum den Ablauf eines Gerichtsverfahrens nachvollziehen oder Interviews in Verhandlungspausen führen." Fraglich sei auch, ob die Persönlichkeitsrechte von Angeklagten oder Zeugen weiterhin den notwendigen Schutz erführen. "Die Berichterstattung aus den Gerichtssälen ist Aufgabe journalistischer Profis", betonte Konken.


Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de



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Datum: 27.05.2010 - 20:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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