Wer Leasingverträge genau unter die Lupe nimmt, wird davon profitieren
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(IINews) - Immer häufiger ist vom Autoleasing die Rede. Jeder hat davon schon gehört, wenige wissen, worauf es genau ankommt. Aus diesem Grund tappen immer wieder Verbraucher ins Fettnäpfchen. Die zahlreichen Angebote wirken oft verwirrend. Doch man muss sagen, dass man sich nicht beklagen darf, wenn man einfach blindlings einen Vertrag abschließt, ohne sich im Klaren darüber zu sein, worauf man sich überhaupt einlässt.
Jeder, der sich für das Autoleasing entscheidet, sollte sich davor genau informieren. Möglichkeiten dazu gibt es genug, so z.B. im Web oder auch direkt beim Händler oder bei der Leasinggesellschaft. Das erste Angebot muss nicht das beste sein. Deshalb sind verschiedene Offerten zu begutachten. Nur durch einen Vergleich lernt man zwischen „günstig“ und „Wucher“ zu unterscheiden.
Das Autoleasing kommt in vielen Fällen in Frage. So z.B. wenn man einen Kredit vermeiden möchte, oder wenn man nur für einen bestimmten Zeitraum an einem Fahrzeug interessiert ist. Die abgemachte Laufzeit, welche natürlich auch im Vertrag festgehalten wird, sollte unbedingt eingehalten werden. Ein vorzeitiger Ausstieg kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Und dann bleibt nur ein Fazit: Außer Spesen, nix gewesen!
Beim Autoleasing überlässt der Leasinggeber dem -nehmer ein Fahrzeug, das er (im Normalfall) frei nutzen kann. Es kommt jedoch auch vor, dass im Vertrag vermerkt wird, dass der Wagen nur im Inland benutzt werden darf. In diesem Sinne ist zu erkennen, dass Leasingverträge genau durchstudiert werden müssen, und so auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Kleingedruckte darf also keinesfalls vernachlässigt oder gar überflogen werden!
Leasen bedeutet mieten. Da es sich beim Autoleasing jedoch um ein ganz besonderes Mietverhältnis handelt, treffen den Leasingnehmer mehr Pflichten als den gewöhnlichen Mieter. Er ist dazu verpflichtet, das Auto Instand zu halten und alle Reparaturen gehen allein auf seine Kosten. Darum ist es notwendig, eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen, um bei Beschädigung oder Diebstahl eine Entschädigung zu bekommen.
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Datum: 24.05.2010 - 10:40 Uhr
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Freigabedatum: 24.05.2010
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