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Zahnzusatzversicherung im Vergleich - Central mit sehr gut bewertet

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Nicht viele Gesellschaften bieten Tarife mit sehr guten Leistungen. Die Zahnzusatzversicherung der Central gehört zu den Highlights.


(IINews) - Bereits im Jahr 2008 wurden durch Finanztest zahlreiche Tarife im Bereich der Zahnzusatzversicherung getestet. Damals wurde die Central mit dem Tarif prodent Testsieger, zusammen mit den Mitbewerbern Barmenia und CSS. Auch im Mai 2010 konnte die Central eine sehr gute Bewertung einfahren.

Der Tarif prodent ist ein Leistungsstarker Zahnersatztarif. Dieser hebt sich von vielen günstigen Mitbewerbern dadurch ab, da der Tarif nicht nur für die Regelversorgung hohe Leistungen bringt, sondern auch im Bereich der privatärztlichen Versorgung.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Der Tarif prodent ist ein Zahnersatztarif. Leistungen für Zahnbehandlung, wie z. B. für die professionelle Zahnreinigung werden nicht erstattet, ebenso wenig sieht diese Zahnzusatzversicherung Leistungen für Kieferorthopädie vor. Dafür fallen die Leistungen im Bereich Zahnersatz sehr hoch aus. Hier werden für Brücken, Kronen, Implantate und andere Zahnersatzleistungen einschließlich der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung 90 Prozent der Kosten übernommen.

Wie auch bei den meisten Mitbewerbern hat die CSS eine Leistungsstaffelung, die vermeiden soll, dass Patienten unmittelbar nach Ablauf der achtmonatigen Wartezeit sofort Rechnungen ohne Summenbegrenzung präsentieren. Dieses hat zuletzt bei der Barmenia zur einer drastischen Beitragsanpassung geführt. Die Leistungsstaffelung sieht eine Begrenzung der Leistungen auf 7.500 Euro in den ersten sechs Jahren vor.

Bedingt durch das hohe Volumen der eingereichten Rechnungen bei der Central kommt diese auch nicht an einer Beitragsanpasssung vorbei: Diese fällt aber sehr moderat aus und bewegt sich nach Aussagen der Central im Cent-Bereich. Hingegen haben die Mitbewerber ARAG und Barmenia die Beiträge um teilweise bis zu 35 Prozent angehoben.

Die Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattungsfähig, also bis zum 3,5-fachen Satz. Technische Leistungen werden mit dem 2,3-fachen und Laborleistungen mit dem 1,3-fachen Satz abgerechnet.





Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, wobei der Vertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden kann.

Bildquelle: Harry Hautumm, www.pixelio.de

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Datum: 14.05.2010 - 09:59 Uhr
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Kategorie:

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