Autoversicherungen - Was Man Wissen Muss
(IINews) - Autoversicherungen sind seit vielen Jahrzehnten Pflicht. Das ist auch richtig und gut. Ganz besonders wenn es um mehr als nur Blechschäden, also um Verletzungen und Todesfälle im Verkehr, durch einen Unfall verursacht geht, ist es besonders für die Betroffenen wesentlich, dass zum Beispiel Kosten für Krankenhausaufenthalte übernommen werden, oder dass eine Familie die Ihren Ernährer verliert, nicht durch einen Unfall in den finanziellen Ruin getrieben wird. Die Versicherung (English Car Insurance) ist verpflichtet, leistungspflichtige Schäden mindestens bis zur Höhe der gesetzlichen Deckungssummen bzw. Mindestdeckungssummen abzudecken. Diese betragen für
Personenschäden 2.500.000 €,
Sachschäden 500.000 €,
Vermögensschäden 50.000 €.
Höhere Versicherungssummen können vereinbart werden.
Abgesehen von der Pflichtversicherung, die lediglich Schäden Dritter abdeckt, gibt es noch die Teilkasko und die Vollkaskoversicherung. Die letzteren sind nicht verpflichtend, allerdings unter gewissen Umständen ist es ratsam, entweder eine Teil- doere eine Vollkaskoversicherung abzuschliessen. Eine Teilkaskoversicherung deckt auch –zumindest zum Teil - eigene Schäden ab. Gewöhnlich sind das Schäden, die durch Diebstahl entstehen, sowie Glassbruch und Wildschäden und Vandalismus. Hier ist allerdings wichtig, dass der Kunde sich vorher über die genauen Leistungen der jeweiligen Versicherung informiert, da hier die Bedingungen sehr unterschiedlich sein können.
Eine Vollkaskoversicherung deckt in der Regel alle entstandenen Schäden ab. Bei Neuwagenleasing setzt allerdings die Leasingagentur voraus, das seine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird. Bei einer Vollkaskoversicherung kann der Kunde auswählen, ob er irgendeine Art von Selbstbeteiligung mit einschliessen will, was letztlich den Versicherungspreis nicht unerheblich reduzieren kann, da sehr viele Schäden sogenannte Bagatellschäden sind und die Abwicklung dieser Schäden ohne Versicherungsbeteiligung den Versicherungen erheblichen Verwaltungsaufwand und somit Ausgaben erspart.
Was die die Beitragsberechnung geht, so haben die Kraftfahrtversicherer unterschiedliche Risikomerkmale definiert, die die Höhe des Beitragssatzes wesentlich mitbestimmen. Hierbei werden sowohl Kritereien die den Fahrer selbst betreffen berücksichtigt, wie Alter, Erfahrung, Unfallfreiheit in vorigen Versicherungsverhältnissen, Berufsgruppe, um nur einige zu nennen, sowie ebenfalls Kriterien, die nicht direkt mit dem Halter bzw. Fahrer zusammenhängen, wie zu versichernder Fahrzeugtyp und Region in der das Fahrzeug angemeldet wir. Diese Faktoren sind in der Tarifbestimmung für Kraftfahrzeugversicherungen geregelt.
Nichts desto Trotz sind natürlich auch die Autoversicherer dem freien Markt unterworfen und der Kunde, der eine Autoversicherung benötigt, sollte auch hier Preis und Leistung verschiedener Anbieter vergleichen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 11.05.2010 - 06:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 198552
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Kategorie:
Versicherung
Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.05.2010
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