Kostenübernahme der Krankenkassen bei der Augenlaserbehandlung
Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Augenlaser-Behandlung nur in Ausnahmefällen.
(IINews) - Augenlaserbehandlungen wie LASIK, LASEK oder PRK verhelfen jährlich tausenden von Menschen zu besserer Lebensqualität und werden immer beliebter. Viele Patienten, die gegenwärtig eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, suchen für die Operation finanzielle Unterstützung der Krankenkassen.
Mit einer Augenlaserbehandlung können viele Sehfehler behandelt werden. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen werden. Weniger gravierende Beschwerden, wie etwa Kurz- oder Weitsichtigkeit, fallen nicht darunter. Hierbei wird keine Notwendigkeit zur Augenlaser-OP gesehen, da die Fehlsichtigkeit durch Brillen oder Kontaktlinsen ausgeglichen werden kann. Da es Alternativen zur Korrektur dieser Formen der Fehlsichtigkeit gibt, zählt die Augenlaser-OP in diesen Fällen als Schönheitsoperation, welcher der Patient sich freiwillig unterzieht.
Ein weiterer Grund, weshalb Krankenkassen die Übernahme der Kosten einer LASIK- oder PRK-Behandlung ablehnen, ist das damit einhergehende Risiko. Obwohl sich Augenlaser-Operationen vielfach bewährt haben und mittlerweile ein gängiges Mittel zur Korrektur von Sehfehlern ist, ist der Patient einem höheren Risiko ausgesetzt als beim Ausgleich der Sehschwäche durch Brillen oder Kontaktlinsen. Desweiteren wird als Begründung angeführt, dass der Eingriff keine heilende Behandlung sei, sondern lediglich eine Korrektur der Sehschwäche mit sich bringe. Manchmal brauchen Patienten auch nach der Behandlung weiterhin eine Sehhilfe.
Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München aus dem Jahr 2009 hervor. Hier hatte ein Patient nach der LASIK-Operation mit einer Kostenübernahme seitens der Krankenkasse gerechnet. Die Klage wurde allerdings mit der Begründung des höheren Risikos und der nicht heilenden Wirkung des Eingriffs abgelehnt.
Obwohl die Kosten für eine Augenlaserbehandlung bei Weit- und Kurzsichtigkeit sowie Astigmatismus nicht übernommen werden, gibt es Fälle, in denen die Krankenkasse die Kosten bezahlt.
Ein Beispiel hierfür ist der Graue Star oder Katarakt, eine Trübung der Augenlinse. Diese Form der Sehschwäche tritt in den meisten Fällen als Alterserkrankung auf. Der Graue Star kann aber auch durch eine erworbene Stoffwechselerkrankung oder einen angeborenen Defekt entstehen. Da es zur Heilung keine andere Möglichkeit als eine Operation gibt, ist der Eingriff notwendig. Die Kosten werden somit in der Regel sowohl von den privaten als auch den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Beim Grünen Star, oder Glaukom, werden die Kosten für die Augenlaserbehandlung ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Ob eine Laser-OP tatsächlich notwendig ist hängt vom Stadium der Krankheit und von der Empfehlung des behandelnden Arztes ab.
Liegt eine vom Arzt bescheinigte medizinische Notwendigkeit vor, werden die Kosten für die Augenlaser-OP von den Krankenkassen übernommen.
Manche Menschen mit Sehschwäche finden die Vorteile des Augenlaserns und der mit dem Verzicht auf Brille und Kontaktlinsen einhergehenden Verbesserung der Lebensqualität so überzeugend, dass sie die Behandlungskosten zwar in den Entscheidungsprozess mit einbeziehen, aber ihre Entscheidung nicht alleine darauf basieren.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: Prsending
Datum: 30.04.2010 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 195189
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Gesundheitssystem
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.04.2010
Dieser Fachartikel wurde bisher 588 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kostenübernahme der Krankenkassen bei der Augenlaserbehandlung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Manuela Babbel (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).