VBL bereichert sich an Verstorbenen - Problematik der Rückabwicklung des Versorgungsausgleichs bei d
Die Anwaltskanzlei Wagner aus Karlsruhe vertritt Angestellte im öffentlichen Dienst, die über ihren Arbeitgeber bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversichert sind und neben ihrer gesetzlichen Rente eine Zusatzversorgung erhalten, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die VBL.
(IINews) - Die Anwaltskanzlei Wagner aus Karlsruhe vertritt Angestellte im öffentlichen Dienst, die über ihren Arbeitgeber bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversichert sind und neben ihrer gesetzlichen Rente eine Zusatzversorgung erhalten, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die VBL.
In einem aktuellen Fall geht es um die Beseitigung von Auswirkungen eines nach einer Ehescheidung vorgenommenen Versorgungsausgleiches. Im Rahmen des Versorgungsausgleiches wurden Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rente wie auch der Zusatzversorgung aus der Ehezeit in Höhe von monatlich insgesamt über 210 Euro vom dem Versicherungskonto des Pflichtigen auf das Versicherungskonto der geschiedenen Ehefrau übertragen.
Die geschiedene Ehefrau des Pflichtigen verstarb allerdings einige Zeit später, ohne jemals Rentenleistungen erhalten zu haben. Aufgrund der Härtefallregelung erklärte die Deutsche Rentenversicherung die Rückübertragung der Versorgungspunkte und damit die Beseitigung der Folgen des Versorgungsausgleichs. Die VBL verweigert dies jedoch und will die Kürzung weiter bestehen lassen.
Dies hat zur Konsequenz, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte im Gegensatz zur gesetzlichen Rente auch weiterhin die Kürzung seiner Zusatzversorgung hinnehmen muss. Damit verstößt die VBL gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das auch in diesen Fällen die Rückabwicklung des Versorgungsausgleichs als Konsequenz des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG zwingend vorgeschrieben hat. Daneben besteht auch ein Problem der mangelnden Gleichbehandlung mit Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Auch bei Betriebsrenten können sich in zahlreichen Fällen nach dem Ende der Ehezeit rechtliche oder tatsächliche Veränderungen ergeben. Jeder Versicherte ist in diesen Fällen gezwungen, gegen die Versorgungsmitteilungen der VBL Klage zu erheben. Nur so kann der Anspruch auf eine ungekürzte Versorgung gesichert werden.
Weitere Informationen siehe www.ka-law.de, Stichwort Zusatzversorgungsrecht
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Über die Anwaltskanzlei Wagner
Die Anwaltskanzlei Wagner bietet Rechtsberatung in allen arbeits-, versicherungs- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Die Kanzlei vertritt schwerpunktmäßig Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gegen Zusatzversorgungskassen ins Sachen Sanierungsgeld, Gegenwertberechnungen und Startgutschriften, ist aber auch spezialisiert auf die Vertretung von Beamten und Angestellten. Die Tätigkeit bezieht sich dabei nicht nur auf arbeitsrechtliche Fragestellungen, sondern auch auf die Planung, Umsetzung und Vertretung bei der gesetzlichen Rente, der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, der Betriebsrente sowie bei der Beamtenversorgung.
Die Anwaltskanzlei Wagner vertritt Mandanten zudem auf dem gesamten Gebiet des Zivil- und Versicherungsrecht, ist aber auch erster Ansprechpartner auf dem Gebiet des Verkehrs- sowie Verwaltungsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt bildet das Inkassowesen mit der Beitreibung offener Forderungen von Unternehmen u.a. Rechtsanwalt Christian Wagner ist seit 2008 zudem als Rentenberater tätig.
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Datum: 28.04.2010 - 13:37 Uhr
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