InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Stern: Fragwürdige Laborhonorare - Staatsanwaltschaft prüft Abrechnungen der Charité

ID: 1915419


(ots) - Die Berliner Staatsanwaltschaft nimmt Abrechnungen für medizinische Leistungen von Deutschlands größtem Krankenhaus Charité unter die Lupe. "Wir haben die Charité aufgefordert, das Abrechnungssystem zu erläutern und prüfen derzeit, ob wir ein Ermittlungsverfahren einleiten", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf stern-Anfrage.

Wie der stern in seiner aktuellen Ausgabe und bei "stern plus" berichtet, stehen vor allem Laborabrechnungen bei ambulanten Privatpatienten auf dem Prüfstand. Teure Speziallaborleistungen sind laut Gebührenordnung nicht delegierbar: Sie dürfen nur von Ärzten in Rechnung gestellt werden, die diese Leistungen persönlich erbracht oder beaufsichtigt haben. Verstöße dagegen wurden in der Vergangenheit regelmäßig als Betrug geahndet.

Die Charité hatte 2011 ihren Laborbetrieb ausgelagert und mit dem des städtischen Klinikums Vivantes zusammengelegt. Chefärzten und Hochschulprofessoren der Charité, die über Nebentätigkeitsvereinbarungen privat abrechnen dürfen, müsste das Inkasso für teure Laborspezialdiagnostik unter normalen Umständen deshalb eigentlich verwehrt sein. Dennoch sind Charité-Ärzte weiterhin auf verschiedene Weise an Laborerlösen beteiligt.

Der stern konnte eine Vielzahl von internen Unterlagen einsehen, etwa die vertraulichen Vertragsregelungen mit der ausgegliederten Labor GmbH. Es zeigt sich, dass die Klinik Wege konstruierte, die es einem illustren Ärztekreis ermöglichen, weiter am Labor zu partizipieren. So wird etwa die teure Spezialdiagnostik ausgerechnet und exklusiv für Fälle von Privatversicherten in einen technischen und einen ärztlichen Befund aufgeteilt - und so ein Teil der Diagnostik vom Labor auf die Chefarztriege zurück übertragen.

Der auf Medizinrecht spezialisierte Jurist Tilman Clausen aus Hannover sieht die Aufteilung der einheitlichen Laborleistung in einen technischen und ärztlichen Teil kritisch. "Das ist mit den allgemeinen Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte eigentlich nicht vereinbar", sagt er im stern: "Laborleistungen sind danach nicht teilbar. Deswegen können sie meiner Meinung nach auch nicht in mehrere Rechnungen gesplittet werden."





Kritisch äußert sich auch der Landtagsabgeordneten Marcel Luthe (früher FDP, heute Freie Wähler), der eine Reihe von parlamentarischen Anfragen zum Zusammenspiel von Charité und Labor stellte. Er meint, einige der internen Absprachen und Regelungen dienten "keinem anderen Zweck, als das Personal weiter an den Erträgen zu beteiligen".

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), der in Personalunion die Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung leitet und in dessen Hoheitsbereich das Uni-Klinikum fällt, hat sich nun ebenfalls eingeschaltet. "Die Senatskanzlei klärt momentan im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht den Sachverhalt weiter auf", teilt die Landesregierung auf stern-Anfrage mit.

Für Klinik und Land - und damit letztlich für den Steuerzahler - steht einiges auf dem Spiel: Denn bei falschen Abrechnungen können Kassen und Patienten die Arzthonorare zurückverlangen. Die Charité dementiert ein Fehlverhalten bei Abrechnungen.

Pressekontakt:

Sabine Grüngreiff, Gruner + Jahr Unternehmenskommunikation,
Telefon: 040 - 3703 2468, E-Mail: gruengreiff.sabine(at)guj.de

Original-Content von: Gruner+Jahr, STERN, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Tinnitus: Warum Hörsysteme helfen können
Neue Partnerschaft für Digitalisierung im Gesundheitswesen - Capita unterstützt in Zusammenarbeit mit T-Systems im Auftrag von gematik / die E-Rezept-App
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.07.2021 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1915419
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hamburg


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 553 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Stern: Fragwürdige Laborhonorare - Staatsanwaltschaft prüft Abrechnungen der Charité
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Gruner+Jahr, STERN (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Gruner+Jahr, STERN



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 110


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.