Eurogine Kupferspiralen
Schmerzensgeldansprüche wegen fehlerhafter Kupferspiralen von Eurogine
CLLB Rechtsanwälte reichen mehrere Klagen für betroffene Frauen ein
(IINews) - München, Berlin 24.06.2021 – Die auf Verbraucherschutzrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits über die fehlerhaften Kupferspiralen des spanischen Herstellers Eurogine berichtet.
Nunmehr hat CLLB Rechtsanwälte für eine Vielzahl betroffener Frauen mehrere Klagen eingereicht. Der Hersteller bestreitet die Vorwürfe und weist die Schmerzensgeldansprüche, nach dem Motto „es sei ja alles nicht so schlimm“, zurück.
Die Blockadehaltung von Eurogine lässt sich allein mit finanziellen Interessen begründen. Aus Rechtsgründen steht für CLLB fest, dass Eurogine für die fehlerhaften Produkte auf Schmerzensgeld zu haften hat. Die Höhe ist in das Ermessen des Gerichtes zu stellen und kann auch anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung mit ca. € 10.000,00 beziffert werden.
Die nunmehr vorliegende Verteidigungsstrategie des Herstellers lässt sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen: Das angerufene Gericht sei nicht zuständig, da Eurogine seinen Firmensitz in Spanien hat. Zudem seien Spiralbrüchen nur sehr selten und zufällig aufgetreten. Auch sei unklar, ob das konkrete Produkt überhaupt fehlerhaft sei.
Mit dieser Argumentationslinie schießt sich der Hersteller ein Eigentor. Geklagt werden kann an dem Ort des Schadeneintritts, welcher dort zu verorten ist, wo die Spirale eingesetzt wurde. Der Nachweis des Produktfehlers kann gemäß der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zu Serienschäden bei Medizinprodukten bereits anhand der Unterlagen geführt werden, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve erklärt. Wenn der eingesetzte Spiralentyp in der behördlichen Warnmeldung genannt wird und es zu einem Bruch der Spirale gekommen ist, steht somit bereits fest, dass das Produkt fehlerhaft ist.
Betroffene Patientinnen können auf der Website des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen überprüfen, ob die bei ihnen eingesetzte Spirale vom Serienschaden umfasst ist. CLLB Rechtsanwälte raten dazu, Ansprüche im Zusammenhang mit Schmerzensgeld von einer spezialisierten Kanzlei notfalls auch gerichtlich geltend zu machen, um nicht unnötig auf Entschädigungsansprüche zu verzichten.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft m.b.B., Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
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Datum: 24.06.2021 - 13:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: RA István Cocron
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Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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