Forschungszulage: Förderung auf 2 Mio. Euro/Jahr und Unternehmen verdoppeln-
(PresseBox) - Die steuerliche Forschungsförderung ist knapp 1,5 Jahre in Kraft und zu einem wichtigen Instrument der Politik geworden. Bereits im Sommer 2020 wurde die maximale Steuergutschrift pro Unternehmen von 500.000 Euro auf 1 Million Euro/Jahr verdoppelt. Jetzt legt die CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm nach: der Steuerbonus soll auf 2 Millionen Euro/Jahr erhöht werden. Wie sehen die anderen Parteien die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist bestimmt nicht das Zünglein an der Waage, wenn es darum geht, welche Partei die nächste Regierung stellt aber die CDU/CSU ist die einzige Partei, die die Forschungszulage in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 verankert hat. In dem am 21. Juni 2021 veröffentlichen Dokument mit 140 Seiten heißt es in Zeile 3001-3003:
?Wir haben die steuerliche Forschungszulage während der Corona-Krise verdoppelt. Jetzt werden wir noch einmal nachlegen und die Bemessungsgrundlage auf 8 Millionen Euro pro Unternehmen erneut verdoppeln ? für Innovationskraft x 4.?
Ein weiterer Punkt wird genannt, nämlich die Förderung von kleinen- und mittelständischen Unternehmen mittels Vorzugskapital: ?Deutschlands Ideen brauchen finanzielle Unterstützung, um daraus Innovationen im Weltmaßstab zu machen. Um Investitionen in Technologie und Innovationen von kleinen- und mittelständischen Unternehmen in der Wachstumsphase zu fördern, wollen wir die Anwendung eines Modells für Vorzugskapital (preferred equity) prüfen.? (Zeile 3004-3007)
Im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen spielt die Forschung von Unternehmen eher eine untergeordnete Rolle bzw. soll der Staat bzw. die Politik die Fäden in der Hand haben. Konkret heißt es: ?Die großen Herausforderungen unserer Zeit wie die Klimakrise, Pandemie oder auch eine effizientere Nutzung von Rohstoffen können wir nur mit der Hilfe von innovativen Lösungen und Fortschritt bewältigen. Der Markt kann vieles allein, aber bei der Lösung solcher großen Aufgaben muss der Staat ein wichtiger Innovationstreiber werden. Er soll klare Zielvorgaben machen, Kooperationen von Unternehmen, Hochschulen und Zivilgesellschaften organisieren und mit gezielter Forschungsförderung und strategischer Industrie- und Beschaffungspolitik Dynamik entfachen.? (Seite 82).
Ähnlich sieht Die Linke die Verbindung von Forschung und Wirtschaft: ?Wir wollen mehr Demokratie auch in der Industrie fördern: Gelder für Forschung und Entwicklung, für die Stärkung einer regionalen Industriekultur sollen durch regionale Wirtschafts- und Transformationsräte kontrolliert werden, in denen neben der Landesregierung und Unternehmen, auch Gewerkschaften, Umwelt- und Sozialverbände gleichberechtigtes Stimmrecht haben.? (S.58f) Die Zielrichtung der Partei wird auch darin deutlich, dass sie Unternehmen fördern wollen, die ?ganz oder zum Teil im Eigentum der Belegschaft stehen?. Diese Unternehmen sollen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden.
Auch bei der SPD kommen Forschung und Unternehmen nicht sonderlich innovativ zusammen. Eher allgemein steht geschrieben: ?Wir werden dazu (Ziel: FuE-Ausgaben 3,5 Prozent des BIP) die Innovationsförderung aufstocken, die Forschung in die mittelständische Praxis mit Partnerschafts- und Kooperationsförderung vorantreiben und die Förder- und Kreditprogramme für den Mittelstand im Bereich Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz ausbauen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden einen niederschwelligen Zugang zu Fördermittel erhalten.? (S. 21). Leider werden keine Angaben zu konkreten Programmen für den Mittelstand gemacht ? zumal ZIM bereits vereinfacht wurde. Der forschende Mittelstand dürfte eher enttäuscht sein.
Wesentlich entschlossener klingt es bei der FDP: ?Forschung und Entwicklung steuerlich fördern?. Hierfür soll das Steuerrecht attraktiver werden: ?die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Wagniskapital (muss) verbessert? werden. Ferner soll es ein Steuerrecht geben, dass innovative Unternehmen unterstützt. Auch die Abschreibungsbedingungen (degressive Abschreibung) ?für bewegliche Wirtschaftsgüter verstetigt und für digitale Güter einheitliche und verkürzte Abschreibungsfristen von höchstens drei Jahre festgesetzt werden?. Auch die Sofortabschreibung soll attraktiver werden. (S.7) Diese Maßnahmen können zu einer höheren Liquidität der Unternehmen führen, um schneller in neue Produkte, Dienstleistungen, Personal und Forschung zu investieren.
Fazit:
Die Forschungszulage ist jung und für viele Unternehmen eine neue Chance, um Entlastung bei den Personalkosten oder der Auftragsforschung durch einen Steuerbonus zu erhalten. Erstaunlich ist, dass lediglich die CDU/CSU die Forschungszulage in ihrem Wahlprogramm erwähnt. Auch die FDP spricht von einer steuerlichen Forschungsförderung ? was aber mit anderen Aspekten (Abschreibung, Wagniskapital etc.) verbunden ist. Somit hängt die Zukunft der Forschungszulage, und ob es eine Aufstockung auf 2 Millionen Euro/Jahr und Unternehmen geben wird, vom Wahlergebnis ab. Im schlimmsten Fall wird Deutschland die Forschungszulage in der jetzigen Form beibehalten und Unternehmen ihre Forschung auslagern.
Wir beraten steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland ausschließlich zur neuen Forschungszulage und haben eigene Experten für die Hauptkategorien. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage (Vergleich zu ZIM, zu EU-Programmen und Frankreich). Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens (Bescheinigungsstelle Forschungszulage, kurz BSFZ, und Finanzamt). Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungsprämie - dem ähnlichen Programm aus Österreich. Herr Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer, gibt regelmäßig Webinare zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.
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Wir beraten steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland ausschließlich zur neuen Forschungszulage und haben eigene Experten für die Hauptkategorien. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage (Vergleich zu ZIM, zu EU-Programmen und Frankreich). Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens (Bescheinigungsstelle Forschungszulage, kurz BSFZ, und Finanzamt). Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungsprämie - dem ähnlichen Programm aus Österreich. Herr Robert Schwertner, Gründer undGeschäftsführer, gibt regelmäßig Webinare zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.
Datum: 22.06.2021 - 13:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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