TÜV Rheinland: Dank smarter Technik beruhigt in den Urlaub fahren / Anwesenheitssimulation schreckt Einbrecher ab / Nicht alle Geräte müssen dauerhaft in Betrieb sein / Keine Technik ersetzt Nachbarn
(ots) - Die Sehnsucht, die durch Corona auferlegten Beschränkungen gegen ein paar Tage Urlaub einzutauschen, ist bei vielen Menschen groß. Und zunehmend können sie sich diese Reiselust auch erfüllen. Wer in den Urlaub fährt, muss dieses Jahr noch mehr berücksichtigen als bei Urlaubsreisen in "normalen" Zeiten. Was aber in diesem Sommer wie vor jeder Urlaubsreise gleichgeblieben ist, sind die üblichen Sicherheitsvorkehrungen, bevor es losgeht: Sind alle Fenster und Türen verschlossen, ist der Ofen ausgeschaltet und die Wohnung gegen Einbrecher gesichert? Besitzer eines Smart Home (https://www.tuv.com/germany/de/smart-home-pr%C3%BCfung-und-zertifizierung.html) profitieren dabei von technischer Unterstützung, sollten aber auch einiges beachten.
Schutz gegen Einbrecher
Ein empfehlenswerter Schutz gegen Einbrecher ist zum Beispiel eine vom Smart Home erstellte Anwesenheitssimulation: Zu unterschiedlichen Zeiten gehen Lichter, Radio und TV an, Rollläden fahren rauf und runter. So als wären die Bewohner daheim. "Nutzer sollten das System bereits ein paar Tage zuvor programmieren und ausprobieren und dann zur Abreise aktivieren. Fast immer ist die Simulation auch per App vom Urlaubsort steuerbar", so Tobias Hollmann, Smart Home-Experte bei TÜV Rheinland. Auch eine professionelle Einbruchmeldeanlage, die mit Licht, Rollläden, Kamera, Sirene und einem Sicherheitsdienst vernetzt ist, kann das Risiko eines Einbruchs verringern. Sowohl bei der Auswahl der Geräte als auch der Installateure einer solchen Einbruchmeldeanlage sollten Hausbesitzer auf eine entsprechende Zertifizierung bzw. Qualifikation achten. So bietet TÜV Rheinland beispielsweise eine Prüfung zum "Fachberater Einbruchschutz (TÜV) (https://akademie.tuv.com/weiterbildungen/pruefung-zum-fachberater-einbruchschutz-tuev-473742)" an und zertifiziert Komponenten von Einbruchmeldeanlagen, beispielsweise Bewegungsmelder oder Übertragungseinrichtungen. "Für qualitativ hochwertigen Schutz am besten auf die Einhaltung der Normen EN 50131 oder DIN VDE 0833-3 achten", sagt Tobias Hollmann.
Smarte Geräte abhängig von Urlaubszeit aktivieren
Aber nicht alle intelligenten Geräte müssen während des Urlaubs aktiviert bleiben. So wird der automatisch aufgebrühte Kaffee nicht benötigt, die Heizung kann dauerhaft auf Minimum laufen und der Staubsauger-Roboter kann am Tag vor der Rückkehr einmalig per App aktiviert werden. Smart-Home-Nutzer sollten auch Nachbarn über programmierte Anwesenheitssimulationen informieren, damit sie nicht verunsichert sind und möglicherweise die Polizei rufen. Für den Notfall ist es zudem empfehlenswert, dass Nachbarn auch wissen, wie smarte Geräte auszuschalten sind. "So könnten Sie beispielsweise Rasenmäher-Roboter oder die Beregnungs-Anlage bei starkem Unwetter deaktivieren", erklärt TÜV Rheinland-Experte Tobias Hollmann. Trotz aller digitalen Unterstützung: Den aufmerksamen Nachbarn kann keine Technik ersetzen.
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Datum: 18.06.2021 - 10:00 Uhr
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