InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

TÜV Rheinland: Kinder und Tiere bei Hitze niemals im Fahrzeug lassen / Sonne heizt Fahrzeuginnenräume sehr schnell auf / Vorsicht auch bei milden Temperaturen / Im Notfall Scheibe einschlagen

ID: 1910796


(ots) - Trotz Warnungen wird die extreme Hitzeentwicklung im Inneren eines abgestellten Fahrzeugs immer wieder unterschätzt. Kinder und Tiere sollten daher unter keinen Umständen im Wagen zurückgelassen werden. Wie eine Studie US-amerikanischer Forscher zeigt, steigt die Temperatur im Wageninneren eines in der Sonne geparkten Fahrzeugs pro Minute im Schnitt um ein Grad Celsius. "Wer Kinder oder ein Tier im parkenden Fahrzeug lässt, setzt schon bei milden Temperaturen leichtfertig deren Gesundheit aufs Spiel. Selbst, wenn es sich nur um wenige Minuten handelt", sagt Thorsten Rechtien, Fahrzeugexperte bei TÜV Rheinland.

Der "kurze" Einkauf ist dafür ein typisches Beispiel: Dabei werden aus den geplanten fünf Minuten schnell mal 20. Für Kleinkinder und Tiere wird es spätestens ab 40 Grad Celsius im geschlossenen Fahrzeug lebensbedrohlich. Ein Wert, der bei 30 Grad Außentemperatur bereits nach einer halben Stunde deutlich übertroffen wird. Auch heruntergelassene Fensterscheiben oder schattigere Parkplätze ändern daran kaum etwas.

Im Notfall die Scheibe einschlagen

Entdecken Passanten Kinder oder Tiere bei sommerlichen Temperaturen in geparkten, verschlossenen Fahrzeugen, sollten sie grundsätzlich über die Notrufnummer 110 die Polizei oder die Notrufnummer 112 die Feuerwehr verständigen. Die Polizei kann versuchen, den Fahrzeughalter telefonisch zu erreichen. Zudem sollte man auch selbst versuchen, den Fahrer ausfindig zu machen. Befindet sich das Fahrzeug auf einem Parkplatz eines größeren Geschäfts, könnte in diesem beispielsweise das Nummernschild ausgerufen werden. Wer eine Fahrzeugscheibe einschlägt, um den Zurückgelassenen in einer akuten Notsituation zu helfen, kann sich auf Paragraph 34 des Strafgesetzbuches berufen, den "rechtfertigenden Notstand". Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Zurückgelassenen keine Reaktionen auf Klopfzeichen zeigen. Ob der Notstand die Sachbeschädigung tatsächlich rechtfertigt, kommt aber auf den Einzelfall an. "Eventuell muss dies im Anschluss gerichtlich geklärt werden. Daher sollte man sich Zeugen dazu holen und ein Video oder Foto der Situation machen", empfiehlt Thorsten Rechtien.





Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: presse.tuv.com und www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Hitzewelle und tropische Nächte: Asklepios Kliniken rechnen mit mehr Notfallpatienten (FOTO)
Tag des Cholesterins: Cholesterinwert senken durch Ernährung
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.06.2021 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1910796
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 186 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"TÜV Rheinland: Kinder und Tiere bei Hitze niemals im Fahrzeug lassen / Sonne heizt Fahrzeuginnenräume sehr schnell auf / Vorsicht auch bei milden Temperaturen / Im Notfall Scheibe einschlagen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

T (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von T



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 277


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.