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Sensationelles Urteil im VW-Dieselskandal: Gericht beruft sich bei Schadensersatz erstmalig auf EU-Recht

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(ots) - Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Damit begründet das LG Stuttgart als erstes deutsches Gericht einen Schadensersatzanspruch mit der direkten Verletzung des europäischen Zulassungsrechts.

In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren (Az. 20 O 553/20) entschieden die Stuttgarter Richter, dass dem Besitzer eines VW Golf 1.6l TDI mit EA288-Motor aufgrund Verletzung des europäischen Zulassungsrechts durch VW ein Schaden entstanden sei. Laut Urteil ist die Volkswagen AG davon ausgegangen, dass es für eine Typgenehmigung reiche, wenn die Emissionswerte auf dem Prüfstand eingehalten werden. Allerdings heißt es in der EU-Verordnung 715/2007 deutlich, dass die genannten Grenzwerte für den Emissionsausstoß auch unter normalen Betriebsbedingungen - also im Straßenverkehr - einzuhalten sind.

Konkret warf der Besitzer des Golf 1.6l TDI dem VW-Konzern vor, im Motor des Typs EA288 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut zu haben, ähnlich wie es auch seinerzeit beim Skandalmotor EA189 der Fall war. VW habe die Abschalteinrichtungen dafür verwendet, um allein auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte einhalten zu können. Unabhängige Prüfungen zeigten bei diesem Motortyp jedoch einen teilweise deutlich höheren Schadstoffausstoß im Straßenbetrieb.

Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: "Das Landgericht Stuttgart geht mit seinem Urteil einen neuen Weg, der sich sehr positiv für viele Dieselfahrer auswirken könnte. Bislang wurde VW vornehmlich wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 verurteilt. Voraussetzung für diesen Schadensersatz ist jedoch das sittenwidrige Verhalten des Autoherstellers - eine sehr hohe juristische Hürde. Nach dem neuen Urteil aus Stuttgart reicht auch schon Fahrlässigkeit für einen Schadensersatz aus, wodurch Dieselfahrer leichter ihre Ansprüche durchsetzen können."





Das Gericht begründete den Schadensersatz hierbei über § 823 Abs. 2 BGB, nach dem ein Geschädigter Schadensersatz verlangen kann, wenn der Schädiger ein sog. Schutzgesetz verletzt. Erstmalig hat ein deutsches Gericht hierbei die EU-Verordnung 715/2007, in der unter anderem die Grenzwerte für den Emissionsausstoß als Zulassungsvoraussetzung geregelt sind, als ein solches Schutzgesetz anerkannt.

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing ist eine der führenden Online-Kanzleien im Dieselskandal. Sie bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.diesel-gate.com.

Pressekontakt:

BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing
Welserstr. 10-12, 10777 Berlin
Thorsten Wortmann
Tel. +49 176 41674782
Mail: thorsten.wortmann(at)rosenmeister.org
www.baumeister-rosing.de

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Datum: 11.06.2021 - 09:15 Uhr
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