Der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) rät von der Tätigkeit als ''Freelancer'' bei Diabetesberater:innen dringend ab
(ots) - Aus aktuellem Anlass sieht der BVND die Dringlichkeit, das Thema ''Freelancer-Tätigkeit'' von Diabetesberater:innen zu kommentieren: In den vergangenen Wochen haben sich Mitteilungen über sog. Freelancer-Tätigkeiten von Diabetesberater:innen gehäuft, insbesondere im Rahmen von Einweisungen in spezielle Diabetestechniken im Auftrag von Industriefirmen.
In diesem Zusammenhang fühlen die Betreiber von Diabetologischen Schwerpunktpraxen sich im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber aufgefordert, Schaden von Praxen und ihren Mitarbeiter:innen sowie von Patienten fernzuhalten.
Der BVND spricht den vermeintlich freiberuflich tätigen Diabetesberater:innen keinesfalls ihre inhaltliche Kompetenz ab: er weist aber auf die ungeklärten Rahmenbedingungen und Risiken einer ''Freelancer-Tätigkeit'' hin:
Haftung: Dem BVND sind aktuell keine Versicherungen in Deutschland bekannt, die das Haftungsrisiko einer selbständigen Tätigkeit eines medizinischen Assistenzberufes, z.B. im Auftrag einer Industriefirma oder auch einer Arztpraxis, zu annähernd akzeptablen Bedingungen versichern würden. Und da Schulungen von Menschen mit Diabetes und/oder anderer chronischer Erkrankungen integraler Bestandteil ärztlicher Therapie sind, muss man diese Tätigkeit noch kritischer betrachten. Hier sind die Haftungsrisiken auf Seiten der ausführenden Berater:innen wie auch dem Auftraggeber eher selten geklärt.
Betreuung als Teamleistung: Dem BVND ist die optimale individualisierte Versorgung der Patienten ein großes Anliegen; deshalb ist es wichtig, dass der behandelnde Diabetologe sich im steten vertraulichen Austausch mit dem/der ausführenden Diabetesberater:in befindet. Dies ist nur dann sicher gewährleistet, wenn Diabetesberater:innen in das Praxisteam integriert und festangestellt sind.
Scheinselbständigkeit und Korruption: Im Rahmen der Tätigkeit als ''Freelancer'' droht die Gefahr sich als scheinselbständig strafbar zu machen! Ein weiteres Problem droht in diesem Zusammenhang durch das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen, dass auch in diesem Zusammenhang für Diabetesberater:innen und Ärzt:innen gilt und unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung kommen kann.
Verdienst: Ein entscheidendes Argument für Freelancer-Tätigkeit ist aus Sicht der Diabetesberater:innen die vermeintlich bessere Bezahlung; dabei wird gerne vergessen, dass im freiberuflichen Setting diverse Abgaben, Versicherungen und Steuern selbst finanziert werden müssen und sich dadurch der vermeintliche Mehrerlös relativiert. Zudem droht ab bestimmten Größenordnungen neben dem versicherungsrechtlichen möglicherweise auch ein nicht zu vernachlässigendes steuerliches Problem: es kann u.U. dazu kommen, dass Vorsteuern anfallen, und dass das Auslagern von Schulungs- und Unterweisungsleistungen ein Mehrwertsteuerproblem bei Anbieter und Empfänger auslöst.
Aus genannten Gründen hält der BVND ''Freelancer-Tätigkeiten'' unter den aktuellen Rahmenbedingungen für nicht verantwortbar und rät sowohl Diabetesberater:innen als Leistungsanbietern als auch Praxen als potentiellen Leistungsempfängern dringend davon ab!
Der Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen e.V. (BVND): Der Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen e.V. setzt sich für die sozial- und berufspolitischen Interessen der Diabetologen in niedergelassenen Schwerpunktpraxen ein. Der BVND vertritt hausärztlich und fachärztlich niedergelassene Diabetologen. Zu den Zielen des BVND gehört die Sicherung der Versorgungsqualität von Patienten mit Diabetes mellitus. Der BVND betreibt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über das Krankheitsbild Diabetes mellitus. Weitere Informationen zum BVND unter www.bvnd.de
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Datum: 10.06.2021 - 11:39 Uhr
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