JUVEDERM Dermale Füller Neuigkeiten
(ots) - DermaVita meldet erneut positive Ergebnisse, die zu seinen Gunsten gegen Allergan bezüglich der Marke JUVEDERM erzielt wurden.
Das GENERALGERICHT DER EUROPÄISCHEN UNION in Luxemburg (CVRIA) hat die Entscheidung des EUIPO vom 31.07.2019 (siehe unten *) zum Widerruf und zur vollständigen Rücknahme der Rechte für Allergan Holdings France für ihre europäische Marke JUVEDERM ULTRA Nr. 006295638 für "Dermische Implantate, einschließlich Viskositätsergänzungssubstanzen für medizinische Zwecke, die zur Faltenauffüllung oder Volumenvergrößerung bestimmt sind" - Produkte der Klasse 10 - bestätigt und gleichzeitig Allergan Holdings France zur Zahlung der Kosten an DermaVita verurteilt:
* Am 31.07.2019 entschied der Vorstand des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) auf einen von DermaVita eingereichten Antrag auf Widerruf, dass Allergan Holdings France die Rechte für ihre europäische Marke JUVEDERM ULTRA Nr. 006295638 für Produkte der Klasse 10 vollständig entzogen werden.
Darüber hinaus wurde am 14.04.2021 von der Nichtigkeitsabteilung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine Entscheidung über einen von DermaVita gestellten Antrag auf Erklärung des Verfalls mit dem Aktenzeichen T019716672 erlassen. Sie setzt einen vollständigen Widerruf und die Löschung der europäischen Marke JUVEDERM FORMA Nr. 006547053 der Allergan Holdings France in Klasse 5 - "pharmazeutische Präparate zur Behandlung von Glabellafalten, Gesichtsfalten, Asymmetrien und Defekten und Zuständen der menschlichen Haut" und Klasse 10 - "dermale Implantate, nämlich Viskositätsergänzungslösungen zum Auffüllen von Falten" - fest.
DermaVita ist mehr denn je entschlossen, den Prozess fortzusetzen, um die Bösgläubigkeit von Allergan bei der Verwendung der Marke JUVEDERM zu beweisen, da die Marke JUVEDERM seit 1999 Gegenstand der PRIOR USE für kosmetische Produkte und der Registrierung in Klasse 5 für pharmazeutische Produkte durch DermaVita ist. Dies wurde bereits mit dem Urteil zugunsten von DermaVita gegen Allergan in erster Instanz am 23.06.2011 ausgeschlossen und am 29.01.2015 vom Obersten Gerichtshof mit einer endgültigen und unumkehrbaren Entscheidung bestätigt.
DermaVita gratuliert seinen Partnern und Kontrahenten zu diesem erfolgreichen Ergebnis!
Quelle: www.dermavita.net
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Datum: 07.06.2021 - 10:00 Uhr
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