Freiwillige Vorab-Tariferhöhung um drei Prozent bei Lidl und Kaufland
(ots) - Als Arbeitgeber im Einzelhandel legt die Schwarz Gruppe mit ihren Handelssparten großen Wert auf eine faire Vergütung. Vor dem Hintergrund der erschwerten Bedingungen im Lebensmitteleinzelhandel in den vergangenen Monaten ist es Lidl und Kaufland ein Anliegen, das Tarifentgelt bereits ab Juni 2021, vor Abschluss der aktuellen Tarifverhandlungen "Einzelhandel", um drei Prozent zu erhöhen. Die Handelssparten gehen damit freiwillig in Vorleistung und zahlen weiterhin über Tarif. Sollte die ausstehende Entscheidung der Tarifpartner zur Erhöhung der Tariflöhne geringer ausfallen, werden Lidl und Kaufland darüber hinaus freiwillig den entsprechenden Differenzbetrag zu drei Prozent gewähren.
"Wir wollen unsere Mitarbeiter - gerade im Hinblick auf ihren außergewöhnlichen Einsatz - nicht länger auf eine Einigung der Tarifparteien warten lassen. Mit der freiwilligen tariflichen Erhöhung bringen wir unsere Wertschätzung zum Ausdruck und gehen zum wiederholten Male gerne in Vorleistung", erklärt Klaus Gehrig, Komplementär der Schwarz Gruppe.
Weitere Informationen zur Schwarz Gruppe finden Sie unter www.presse.schwarz
Pressekontakt:
Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KG
Gerd Wolf
Telefon: +49 (0) 7132 30788600
E-Mail: presse(at)mail.schwarz
Original-Content von: Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 28.05.2021 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1905405
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Neckarsulm
Telefon:
Kategorie:
Handel
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 194 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Freiwillige Vorab-Tariferhöhung um drei Prozent bei Lidl und Kaufland
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).