VAUNET zum heute im Bundestag beschlossenen neuen Urheberrechtsgesetz: Verhältnismäßigkeit im Vertragsrecht gestärkt, praxisferne Regelungen in anderen Bereichen erschweren die Wertschöpfung
(ots) - Claus Grewenig, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und Multimedia beim VAUNET und Bereichsleiter Medienpolitik bei der Mediengruppe RTL Deutschland, kommentierte das beschlossene Urheberrechtsgesetz wie folgt: "Mit der Wiedereinführung einer allgemeinen Verhältnismäßigkeitsklausel hat der Gesetzgeber im Urhebervertragsrecht unsere Kritik zum Teil aufgenommen und deutlich aufgezeigt, in welchen Fällen anlasslose Berichtspflichten unverhältnismäßig sind. Wir wollen auch künftig produzieren, statt zu administrieren".
Zahlreiche andere Regelungen, vor allem beim Upload von bis zu 15 Sekunden audiovisueller Inhalte als "mutmaßlich erlaubte Nutzung" oder beim Direktvergütungsanspruch, verkennen aus Sicht des VAUNET dagegen die digitalen Realitäten. Grewenig: "Diese sogenannten ''Schranken'' sind praxisfern geblieben und werden die Wertschöpfung und Auswertung auf sendereigenen Angeboten gegenüber den internationalen Plattformnetzwerken erschweren statt erleichtern. Massenhafte Uploads von Premium-Inhalten sind als Problem weder mit der Erstveröffentlichung beendet noch sind sie durch manuelle Maßnahmen der Rechteinhaber zu bewältigen. Hier weicht die Umsetzung in Deutschland stark zum Nachteil der Kreativwirtschaft von der EU-Vorlage ab".
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Datum: 20.05.2021 - 19:28 Uhr
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