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Mercedes-Abgasskandal: Landgericht Mönchengladbach schafft klare Verhältnisse

ID: 1903310


(ots) - Die auf Verfahren im Abgasskandal spezialisierte Kölner Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich (https://ru.law/expertise/) konnte vor dem Landgericht Mönchengladbach einen weiteren Erfolg gegen die Daimler-Benz AG verbuchen.

Das Landgericht Mönchengladbach hat der Klage gegen den Stuttgarter Konzern stattgegeben und verurteilte diesen zur Rücknahme einer Mercedes-Benz V-Klasse 250d 4M (LG Mönchengladbach, Urteil vom 12.05.2021, Az. 6 O 78/19).

Dieses Modell wurde vom KBA mit einem Rückruf versehen und ist mit einem Motor mit der Bezeichnung OM 651 (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/#motor) ausgestattet.

Für die gefahrenen 41.349 km rechnete das Gericht den Klägern knapp 11.800 EUR als Nutzungsentschädigung auf den Kaufpreis an. Den Klägern steht also ein Betrag von rund 57.200 EUR zu.

Das Gericht stellte klar, dass der im Juni 2018 für 69.900 EUR verkaufte Mercedes- Benz Transporter nicht die Beschaffenheit aufwies, die bei solchen Käufen üblich und zu erwarten sei. Mit anderen Worten: Das Fahrzeug war mangelhaft und der Käufer daher berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten - und dies ohne vorherige Fristsetzung zur Nachbesserung!

Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Vortrag der Kläger und erkannte, dass im Fahrzeug, verschiedene Applikationen zu finden seien, welche hinsichtlich der Abgasbehandlung zwischen einer Situation auf dem Prüfstand und außerhalb des Prüfstandes unterscheiden und nur auf dem Prüfstand für eine die gesetzlichen Grenzwerte einhaltende Abgasreinigung sorgen; der Wagen also mit einer Abschaltvorrichtung versehen sei.

Ein Durchschnittskäufer erwarte, dass das Fahrzeug entweder zu Recht zugelassen oder zulassungsfähig sei und gehe davon aus, dass das Fahrzeug die technischen und die rechtlichen Voraussetzungen der Zulassung erfülle. Voraussetzungen, die die V-Klasse (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/#modelle) nach Ansicht des Gerichts vorliegend nicht erfüllte.





Eine Frist zur Nachbesserung bzw. Behebung des Mangels habe hier nicht gesetzt werden müssen, da die arglistige Täuschung gegenüber dem Käufer - aber auch gegenüber der für die Zulassung des Fahrzeugs zuständige Behörde - das Vertrauensverhältnis zwischen dem Käufer und Verkäufer derartig zerstört habe, dass eine solche Fristsetzung entbehrlich sei.

Dem Gericht kam es nicht darauf an, ob der Mangel mit Aufspielen des Software-Updates behoben werden könne. Dass ein Mangel im Nachhinein beseitigt werden könne, ändere nichts an der Tatsache, dass der Wagen beim Kauf mit eben diesem Mangel behaftet war und über diesen arglistig getäuscht worden ist. Anderenfalls könne sich der Nachbesserungspflichtige, der bereits eine Täuschung auch gegenüber der Behörde begangen hat, darauf berufen, dass er von eben dieser bereits getäuschten Behörde überwacht werde. Angesichts dessen ist es dem Betroffenen nicht zumutbar, sich auf eine Nachbesserung einzulassen.

"Es freut uns sehr, dass wir Mercedes Benz erneut in die Schranken weisen und unsere Mandanten erneut zu ihrem verdienten Recht verhelfen konnten. Diese Entscheidung musste so ergehen: Mercedes hat unserem Vortrag nichts wirklich Zählbares entgegenzusetzen gehabt. Für Mercedes-Fahrer verbessern sich zunehmend die Chancen auf Rückabwicklung der Betrugs-Diesel aus Stuttgart," so der Kölner Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert.

Über Rogert & Ulbrich

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die Kanzlei beschäftigt rund 20 Rechtsanwälte. Insbesondere als Pionierkanzlei im "Diesel- Abgasskandal" hat sie sich einen Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Sie war bundesweit als erste Kanzlei im Abgasskandal aktiv und ebenfalls als erste mit einer deliktischen Klage gegen die Volkswagen AG erfolgreich.

Im Rahmen der historisch ersten Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vertraten die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich unter dem Dach der R/U/S/S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erfolgreich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) und der dahinterstehenden bis zu 470.000 Verbraucher gegen die Volkswagen AG. Viele Tausend Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erstritten. Die Pioniere im Abgasskandal sind nach wie vor eine führende Adresse in der rechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals.

Weitere Informationen: www.ru.law // Twitter (https://twitter.com/RogertUlbrich) // Instagram (https://www.instagram.com/rogertulbrich/)//

Pressekontakt:

____________________________
Nicole Wynbergen
Rechtsanwältin

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)2234/9370200
E-Mail: wynbergen(at)ru.law

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 20.05.2021 - 15:37 Uhr
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