Wien verbucht Erfolg im Rechtsstreit gegen Airbnb
Gemeindewohnungen der Stadt dürfen nicht auf Vermietungsplattform angeboten werden
(IINews) - Die Stadt Wien hat einen Erfolg in einem Rechtsstreit mit Airbnb in der Frage um Untervermietungen von Gemeindewohnungen erzielt. Das Handelsgericht Wien hat demnach mit einem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil erstinstanzlich entschieden, dass städtische Gemeindewohnungen nicht zur Vermietung durch die Plattform angeboten werden dürfen.
Das Gericht sei damit weitgehend der Ansicht der Stadt gefolgt, zeigte man sich im Rathaus zufrieden. Man habe Airbnb in der Vergangenheit mehrfach aufgefordert, die - der Plattform bereits übermittelten - Adressen aller Gemeindewohnungen für die Vermietung zu sperren. Die nicht erlaubte Weitervermietung sollte damit unmöglich gemacht werden.
"Es ist Plattformen wie Airbnb absolut zumutbar, dass sie die Stadt beim Einsatz gegen die missbräuchliche Untervermietung von Gemeindebau-Wohnungen konsequent unterstützen. Es ist ineffizient, wenn Mitarbeiter der Stadt jedes Inserat auf Airbnb einzeln prüfen müssen - und in vielen Fällen ist es auch gar nicht möglich. Unser klares Ziel ist es daher, dass Airbnb alle Adressen im Gemeindebau für die Vermietung sperrt", hielt Gaal in einer Stellungnahme fest.
Man sei gezwungen gewesen, den Rechtsweg einzuschlagen. Airbnb habe in der Vergangenheit zwar angeboten, Inserate im Gemeindebau zu sperren, sofern Wiener Wohnen solche konkret ausfindig mache. Doch dies sei nicht durchführbar gewesen, hieß es im Rathaus.
Im Urteil wird nun konkret ausgeführt: "Die Beklagte ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, Angebote zur Vermietung und/oder Untervermietung von Wohnungen der Stadt Wien, deren Adressen der Beklagten bekannt sind, weltweit im Internet zu verbreiten, insbesondere über mobile Apps oder Websites, insbesondere unter den Domains airbnb.at oder airbnb.com."
Die nicht rechtskräftige Entscheidung birgt laut Stadt darüber hinaus einige weit über die Vermietung von Gemeindewohnungen hinausreichende Konsequenzen. Denn sie untersage Airbnb generell, Wohnungen zu vermieten, bei denen ein Untermietverbot oder andere Beschränkungen vorliegen würden.
Airbnb hat auf APA-Anfrage angekündigt, das Urteil zu prüfen. Eine Stellungnahme dazu sei geplant, hieß es.
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Datum: 12.05.2021 - 15:42 Uhr
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