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Es war einmal der Garantiezins!

ID: 1900954

Eine Geschichteüber die Verzinsung von klassischen Lebensversicherungen, die gekommen ist, um nicht zu bleiben!


(LifePR) - Es war einmal der Garantiezins!

Früh machte er sich auf, um die Welt der Versicherungswirtschaft zu erobern, doch der einst so stolze Höchstrechnungszinssatz ist nur noch ein Schatten seiner selbst!

Das Bundesfinanzministerium rund um seinen Vorsitzenden Herrn Scholz, hat Ende April 2021 beschlossen, den Höchstrechnungszinssatz ab 01. Januar 2022 auf historisch niedrige 0,25% abzusenken. Damit kamen sie dem Ruf nach Reduzierung durch die deutsche Aktuarvereinigung (DAV) nach. Mehr als ein Jahr, nachdem die DAV das Finanzministerium bereits aufgefordert hatte zu handeln.

Nun also doch!

Die Niedrigzinspolitik in der europäischen und amerikanischen Finanzwirtschaft macht auch vor des deutschen liebsten Altersvorsorge nicht halt. Immerhin gibt es noch über 80 Millionen laufende Lebens- und Rentenversicherungen, viele davon auch noch mit Garantieversprechungen. Und die hängen nun mal alle am Tropf des aktuellen Marktzinssatzes. Historisch betrachtet hatte der Garantiezins in den letzten Jahrzenten schon zum Sturzflug angesetzt. Mit dem aktuellen Beschluss, der im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist nun wohl ein trauriger Tiefpunkt erreicht worden! Mitte der neunziger Jahre lag der Höchstrechnungszinssatz, wie der Garantiezins auch genannt wird, noch bei 4%. Heute eine schier unvorstellbare Rendite, damals aber auch schon recht uninteressant, da der Kapitalmarktzins bei gut 6% - 7% notierte. Wer heute noch Verträge von damals hat, darf sich glücklich schätzen. Aus unserer Erfahrung heraus zeigt sich jedoch, dass die wenigsten Verträge mit einem derart hohen Garantieversprechen tatsächlich jemals dieses Renditeniveau erreichen. Kosten fressen hier leider häufig die Gewinnmöglichkeiten des Kunden auf! Daher kann nur jedem geraten werden, sich nicht von formschönen Versprechungen leiten zu lassen, sondern die Rendite der eigenen Verträge tatsächlich zu hinterfragen und die Versicherung auf den Prüfstand zu stellen.





Wen trifft es?

Unmittelbar von der Senkung des Garantiezinses sind zum Beispiel auch Verträge betroffen, die bereits in der Vergangenheit abgeschlossen wurden, aber erst in Zukunft verrentet werden. Hier wird der zum Zeitpunkt der Verrentung geltende Höchstrechnungszinssatz mit in die Kalkulation der Leibrente einbezogen und das unabhängig davon, wie hoch der Garantiezins bei Abschluss der Versicherung ursprünglich einmal war!

Klar ist, dass Versicherungsgesellschaften Neuabschlüsse ab dem 01. Januar 2022 nur noch mit einem maximalen Garantiezins von 0,25% verkaufen dürfen!

Der Blick in die Glaskugel

Wie sich die Zinslandschaft in Zukunft entwickelt, darüber sind sich noch nicht einmal die fundiertesten Wissenschaftler einig, wie also sollen Versicherungsgesellschaften das einschätzen? Der Garantiezins wird selbstverständlich Auswirkungen auf die Attraktivität von Neuabschlüssen haben. 0,25% garantierte Verzinsung vor Abzug von Kosten und gegebenenfalls noch Steuern? Das wird kein Argument für die kommenden Generationen sein, vor allem wo doch gerade in den letzten Jahren, viele Junge Leute die Börse, Streaming Dienste oder Krytopwährungen als Möglichkeit zur Geldvermehrung entdeckt haben. In diese neue (Anlage)Welt, passt einfach kein Produkt, dass es in dieser Form schon seit mehreren Jahrhunderten gibt!

Die Versicherungswirtschaft wird aufwachen müssen und hat das teilweise auch schon getan! Die Devise lautet: Weg von Garantien, hin zu Risiken! Um dem Versicherten also eine höhere Rendite bieten zu können, garantieren viele Versicherer Ihren Kunden nur noch einen Teil ihres eingezahlten Kapitals.

Ob das allein schon ausreicht, die Erfolgsgeschichte der Lebensversicherung fortzuschreiben, werden die nächsten Jahre zeigen! Wichtig ist, meiner Meinung nach, sich im Klaren darüber zu sein, welches Papierversprechen man in der Schublade hat und ob dieses Versprechen noch den aktuellen Lebensumständen genügt! Es gilt die Leistungsversprechungen auf Ihre Werthaltigkeit hin zu prüfen, hier ist jeder Versicherte selbst seines Glückes Schmied. Niemand soll am Ende des Tages sagen, er hätte von nichts gewusst, oder sogar keine Möglichkeit gehabt zu handeln!

Denn der Garantiezins ist leider nicht gekommen, um für ewig zu bleiben!

 

Die ProLife GmbH hat sich auf den Ankauf von Versicherungspolicen spezialisiert, um Verbrauchern eine faire Alternative zur bloßen Kündigung Ihrer Versicherung beim Versicherer zu bieten.

2007 in Ingolstadt gegründet, ist die ProLife GmbH heute Deutschlands Marktführer im Bereich Vermögensfactoring.

Geschäftsführer Michael E. Früchtl, ausgebildeter Finanz- und Versicherungsfachwirt, blickt auf langjährige Erfahrungen in Vertrieb, Consulting und Marketing zurück.

Das Geschäftsmodell ist einfach erklärt: Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung bzw. einen Bausparvertrag verkaufen oder beleihen möchte, bekommt dank der ProLife GmbH sein Geld sehr schnell überwiesen.

Bereits innerhalb von 18 Tagen wird der Kaufpreis ausbezahlt. Auch noch Jahre nach dem Ankauf der Versicherungen prüfen externe Experten, ob weitere Zahlungsansprüche geltend gemacht werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar noch weitere Zahlungen auf den ursprünglichen Kaufpreis erfolgen.

Dem Wissen der Mitarbeiter des ProLife-Teams und der Qualität ihrer Arbeit vertrauen bereits mehr als 50.000 Kunden. Die bis dato angekaufte Versicherungssumme beträgt inzwischen über 1 Mrd. Euro, was einem Gesamtfactoring-Volumen von mehr als 450 Mio. Euro entspricht.


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2007 in Ingolstadt gegründet, ist die ProLife GmbH heute Deutschlands Marktführer im Bereich Vermögensfactoring.
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Das Geschäftsmodell ist einfach erklärt: Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung bzw. einen Bausparvertrag verkaufen oder beleihen möchte, bekommt dank der ProLife GmbH sein Geld sehr schnell überwiesen.
Bereits innerhalb von 18 Tagen wird der Kaufpreis ausbezahlt. Auch noch Jahre nach dem Ankauf der Versicherungen prüfen externe Experten, ob weitere Zahlungsansprüche geltend gemacht werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar noch weitere Zahlungen auf den ursprünglichen Kaufpreis erfolgen.
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Datum: 12.05.2021 - 13:51 Uhr
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