Abgasskandal: Daimler AG verliert Klage / LG Düsseldorf spricht Schadensersatz zu
(ots) - Die Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich hat vor dem Landgericht Düsseldorf einen weiteren Erfolg im Mercedes-Abgasskandal erzielen können (Urteil vom 20.04.2021, Az. 6 O 39/19).
Das Landgericht gab dem Fahrer eines Mercedes Benz C 200d Recht und verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme des Fahrzeugs und Rückzahlung des Kaufpreises.
Der Kläger hatte den Wagen, der mit einem Motor mit der Bezeichnung OM626 ausgestattet ist, im November 2017 für 26.190 EUR gekauft und ist damit seitdem knapp 40.000 km gefahren. Dafür muss er sich bei der vom Gericht angenommenen Gesamtlaufleistung von 300.000 km aktuell eine Nutzungsentschädigung von knapp 3.600 Euro anrechnen lassen.
Das Gericht war in seinen Ausführungen sehr deutlich.
lm Rahmen seiner sog. primären Darlegungslast sei es für den Kläger ausreichend, wenn er konzerninterne Manipulationsvorgänge vortrage, aus denen ein unerlaubtes Verhalten der Verantwortlichen des Konzerns folge, welches seinerseits entweder ein Versagen unternehmensinterner Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen oder aber eine Einbindung maßgeblicher Entscheidungsträger bei Mercedes nahe lege, heißt im Urteil.
Die Daimler AG, die allein über entsprechende Kenntnisse verfügt, habe während des Verfahrens nicht dargelegt, dass die Entwicklung und Implementierung der Fahrzeugsteuerungssoftware ohne Genehmigung ihres Vorstands erfolgt sei. So oder so läge dann aber bei einem unkontrollierten Verhalten einzelner unzuverlässiger Mitarbeiter ein Organisationsmangel vor, den sich der Konzern in gleicher Weise zurechnen lassen müsse.
Alles andere käme einer faktischen Rechtsverweigerung potenziell Geschädigter gleich, die sich mit intransparenten Unternehmensstrukturen und den dortigen Entscheidungs- und Informationsabläufen konfrontiert sehen.
Unter Zugrundelegung normaler Lebensumstände und Erfahrungswerte spreche eine ganz erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Vorgänge mit Kenntnis und Billigung des Konzernvorstands erfolgt seien.
"Dieses Urteil ist ein weiterer Meilenstein für den Verbraucherschutz und der Aufarbeitung des Dieselskandals. Solange die Autobauer weiter mauern und sich nicht zum Wissen und Wollen des jeweiligen Vorstands erklären, müssen die Gerichte so entscheiden. Es kann nicht sein, dass man die Aufklärung der Umstände den Geschädigten überlässt," so Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert von der Kanzlei Rogert & Ulbrich in Köln.
Über Rogert & Ulbrich
Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die Kanzlei beschäftigt rund 20 Rechtsanwälte. Insbesondere als Pionierkanzlei im "Diesel- Abgasskandal" hat sie sich einen Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Sie war bundesweit als erste Kanzlei im Abgasskandal aktiv und ebenfalls als erste mit einer deiktischen Klage gegen die Volkswagen AG erfolgreich.
Im Rahmen der historisch ersten Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vertraten die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich unter dem Dach der R/U/S/S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erfolgreich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) und der dahinterstehenden bis zu 470.000 Verbraucher gegen die Volkswagen AG. Viele Tausend Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erstritten. Die Pioniere im Abgasskandal sind nach wie vor eine führende Adresse in der rechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals.
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Datum: 29.04.2021 - 10:34 Uhr
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