InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Überbrückungshilfe III: Geld vom Staat für Landwirte in der Corona-Krise

ID: 1896718


(PresseBox) - An der Landwirtschaft geht die Corona-Krise nicht spurlos vorüber. Landwirte kämpfen in unterschiedlichsten Betriebszweigen mit Preisverfall und Absatzproblemen. Bis 31. August 2021 können sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen.

Starke finanzielle Einbußen verzeichnen in der Corona-Pandemie etwa die Schweinebauern, da die Schlachtbetriebe die Kapazitäten heruntergefahren haben. Ebenso trifft es Kartoffelbauern, die Lieferverträge mit der Pommes-Industrie geschlossen haben. Auch im Nebenerwerb, etwa bei Urlaub auf dem Bauernhof, oder bei Betrieben, die Veranstaltungen am Hof durchführen, sind aufgrund der Beschränkungen Umsatzeinbrüche zu verzeichnen.

Hilfe vom Staat beantragen

Um Landwirte finanziell zu unterstützen, wurden die Zugangsvoraussetzungen für das Hilfspaket Überbrückungshilfe III, das im Februar 2021 startete, erleichtert. Die bisherigen Hilfspakete waren daran gebunden, dass in den Vormonaten des Förderzeitraums fest definierte coronabedingte Umsatzeinbrüche zu verzeichnen waren. Bei der Überbrückungshilfe III sind Landwirte antragsberechtigt, die in den Fördermonaten November 2020 bis Juni 2021 einen coronabedingten monatlichen Umsatzeinbruch ab 30 Prozent haben. Die Fördermonate werden einzeln betrachtet und mit den Umsatzzahlen aus 2019 verglichen. ?Unterstützung bekommen Landwirte für die Monate, in denen es einen Umsatzrückgang gab?, erklärt Ecovis-Unternehmensberater Andreas Steinberger in Dingolfing.

Wie ist der Förderantrag zu stellen?

Die Antragstellung muss über einen prüfenden Dritten, beispielsweise einen Steuerberater, erfolgen. Zum Redaktionsschluss sah das Antragsverfahren vor, dass nur ein Antrag für den gesamten Förderzeitraum abgegeben werden kann. Somit handelt es sich bei der zukünftigen Umsatzeinschätzung um Planzahlen.

Die Unterstützung wird als Zuschuss auf Basis der in einem förderfähigen Monat anfallenden Fixkosten gezahlt. Zu diesen gehören beispielsweise Miete und Pacht für Gebäude und Grundstücke, Miete für Fahrzeuge und Maschinen, Finanzierungskosten (betriebliche Zinsen), Ausgaben für Energie und Heizung oder ? speziell für die Landwirtschaft ? Kosten für Tierfutter und Tierarztrechnungen. Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt. Sie orientiert sich am Umsatzrückgang im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und wird als Abschlagszahlung ausgezahlt.





Die Entscheidung über die Höhe des Zuschusses erfolgt mit einer Schlussabrechnung. Sie ist wie die Antragstellung über einen prüfenden Dritten zu erstellen. Sie ist nach Ablauf des letzten Fördermonats, spätestens jedoch bis 30. Juni 2022, vorzulegen.

Was passiert, wenn die Geschäfte besser liefen als gedacht?

?Stellt sich im Rahmen der Schlussabrechnung heraus, dass sich die wirtschaftliche Situation besser darstellt als ursprünglich angenommen, sind möglicherweise zu viel erhaltene Abschlagszahlungen ganz oder anteilig zurückzuzahlen?, erklärt Steinberger. Hat sich die wirtschaftliche Situation allerdings noch schlechter entwickelt als zunächst vermutet, erfolgt auf Antrag eine Nachzahlung. ?Wird keine Schlussabrechnung gemacht, ist die Corona-Überbrückungshilfe in gesamter Höhe zurückzuzahlen. Sprechen Sie daher mit Ihrem Berater über die Schlussrechnung?, rät Steinberger.

Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Tarachi stellt ein Update zu den Bohrprogrammen in Sonora, Mexiko, bereit
Gold hat einen Boden gefunden
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 28.04.2021 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1896718
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 129 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Überbrückungshilfe III: Geld vom Staat für Landwirte in der Corona-Krise
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.237
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 74


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.