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Glasfaser für alle! Neue Gesetze und Richtlinien ebnen den Weg (FOTO)

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(ots) - Kurz vor dem Ende der Regierungszeit hat nunmehr die Bundesregierung sowohl das Telekommunikationsgesetz (TKG) modernisiert als auch die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" veröffentlicht.

Was dies für den Glasfaserausbau in Deutschland bedeutet, erläutert der Branchenexperte Dr. Martin Fornefeld in einem Interview.

Herr Dr. Fornefeld, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat am 26. April 2021 den Start des neuen Gigabit-Förderprogramms bekanntgegeben. Was heißt das für den Glasfaserausbau?

Mit dem neuen Förderprogramm soll zukünftig auch in Gebieten ein geförderter Glasfaserausbau ermöglicht werden, in denen lediglich eine Internet-Versorgung unter 100 Mbit/s ("graue NGA-Flecken") verfügbar ist. Bisher waren Breitbandfördermaßnahmen nur in Gebieten möglich, die mit maximal 30 Mbit/s ("weiße NGA-Flecken") versorgt waren. Für Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete gilt eine Aufgreifschwelle von 500 Mbit/s. Für Behörden, Verwaltungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderung bereits möglich, sofern noch kein Glasfaseranschluss vorhanden ist.

Insgesamt stellt der Bund rund 12 Milliarden Euro für die Förderung von Glasfaseranbindungen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden in Verbindung mit der Kofinanzierung der Länder bis 90 %, in einigen Fällen sogar bis zu 100 % der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell finanziert. Das ist ein Meilenstein für den weiteren Glasfaserausbau und alle Kreise, Kommunen und Unternehmen sind nunmehr gefragt, diese Chancen auch zu nutzen. Förderanträge können ab sofort gestellt werden.

Wie erhalten Landkreise und Kommunen die Fördermittel?

Für einen Förderantrag ist die aktuelle Versorgungslage zu bestimmen, ein Markterkundungsverfahren durchzuführen, die Fördergebiete abzugrenzen sowie der Förderbedarf auf Basis einer Netzplanung zu bestimmen. Nach einem vorläufigen Bescheid ist ein Vergabeverfahren durchzuführen und auf dessen Basis der endgültige Förderantrag zu stellen.





Das klingt sehr komplex. Können Kreise und Kommunen dabei Unterstützung erhalten?

Diese Verfahren, die Kommunikation mit dem jeweiligen Projektträger, der anschließende Netzausbau und der Abruf der Fördermittel bergen zahlreiche Stolpersteine und Verzögerungspotenziale. Da Einzelanträge bis zu 150 Mio. Euro gestellt werden können, geht es zudem um Summen, mit denen die meisten Antragssteller in der Regel nicht oder nur selten zu tun haben. Zur Qualitätssicherung der Gigabit-Ausbauprojekte werden Ausgaben für die Beauftragung von Beratungsleistungen zu 100 % gefördert. Kreise erhalten dabei bis zu 200.000 Euro, Kommunen 50.000 Euro. Wir als MICUS begleiten unsere Kunden dabei von Beginn an und führen Sie sicher durch das gesamte Verfahren, bis hin zum fertigen Netz.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den Glasfaseranschluss?

Jedes Haus, jede Schule, jedes Krankenhaus, jedes Unternehmen etc. kann jetzt grundsätzlich einen Glasfaseranschluss gefördert bekommen, wenn es noch nicht gigabitfähig erschlossen ist.

Herr Dr. Fornefeld, das TKG wurde erneuert, welche Vorteile ergeben sich daraus für den Glasfaserausbau in Deutschland?

Durch die Modernisierung des TKG wird Glasfaser als das Medium der Zukunft im Gesetz endlich verankert, was lange überfällig war. Das sogenannte Umlageprivileg der Kosten des Kabelanschlusses auf die Betriebskosten der Mieter entfällt künftig und gleichzeitig können dann die Kosten für einen Glasfaseranschluss über die Betriebskosten oder alternativ als Modernisierungsmaßnahme abgerechnet werden. Auch neu ist in diesem Zusammenhang, dass der Eigentümer dann Drittanbietern Zugang zum Hausübergabepunkt zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen gewähren muss. Das schafft gleiche Voraussetzungen und völlig neue Anreize für die Modernisierung eines Hausanschlusses hin zur Glasfaser.

Was bedeutet das für den Verbraucher?

Bisher galt: Wenn ein Kabelanschluss vorhanden war, war dies ein Angebotsmonopol. Jetzt hat der Mieter die Wahl und kann auch Leistungen anderer Dienstleister über das Netz beziehen.

Herr Dr. Fornefeld, vielen Dank für das Gespräch!

Über MICUS

MICUS Strategieberatung GmbH ist eines der deutschlandweit führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Breitbandausbau, Glasfasernetzplanungen, Geschäftsfeldentwicklungen sowie Digitalisierungsstrategien. Wir unterstützen und beraten unsere Kunden in ihren wichtigsten Entscheidungsprozessen. MICUS steht für maßgeschneiderte Lösungen und eine zielorientierte Umsetzung von Projekten. Seit unserer Gründung im Jahr 2000 lassen wir uns am Erfolg unserer Beratungsarbeit messen.

Pressekontakt:

Herr Andreas Spiegel, Herr Andreas Mescheder
Geschäftsführer MICUS Strategieberatung GmbH
Pempelforter Str. 50
40211 Düsseldorf
Tel.: +49(0)211 49769111
E-Mail: info(at)micus.de

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Datum: 26.04.2021 - 17:34 Uhr
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