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Richtigstellung zum Blogbeitrag der Rechtsanwaltskanzlei Radziwill Berlin? Blidon ? Kleinspehn

ID: 1893268


(PresseBox) - Wieder erreicht uns ein Blogbeitrag der oben angegebenen Rechtsanwälte aus Berlin, welcher von Radziwill zur Mandatenakquirierung betrieben wird.

Zunächst einmal danken wir Radziwill für die Kritik, denn nur so können wir immer besser werden - und natürlich auch daraus lernen.

Auf der anderen Seite wäre es angeraten, hier seitens Radziwill wahrheitsgetreu und sauber zu recherieren.

Es ist schon eine sehr merkwürdige Art, wie Radziwill mit Vermutungen und selbst erfundenen Behauptungen auf Mandantenfang geht, um diese dann mit

falschen Vermutungen, Behauptungen oder Erfolgsaussichten um ihr Geld zu bringen.

Denn die daraus resultierenden Honorarrechnungen, im Hinblick auf wettbewerbswidrigen Mandantenfang durch falsche und unwahre Darstellungen unseres Unternehmens, erwecken sehr schnell die Vermutung, dass es sich hier um eine regelrechte Manipulation, in Hinblick auf zu gewinnende Mandate, handelt.

Vielleicht möchte Radziwill durch seine unerlaubten Äußerungen, in Hinblick auf unsere Unternehmenspolitik, bezüglich unserer Werbemaßnahmen zur Neukundengewinnung von seiner eigenen Manipulation durch absichtlich falsche Tatsachenbehauptungen ablenken, um dadurch Mandaten zu generieren und diese mit Honorarrechnungen zu belasten.

Radziwill sollte jedoch wissen, dass absichtliche Behauptungen oder auch Vermutungen, welche öffentlich gestellt werden, als Verleumdung nach $ 187 StGB. strafbar sind.

Die Behauptungen, welche er nicht beweisen kann, sind als üble Nachrede zu werten und ebenfalls nach $ 186 StGB. strafbar.

Auch wahre Umstände können zu einer Formalbeleidigung gem. § 192 StGB. führen, wenn Radziwill über eine längst zurückliegende Sache berichtet, obwohl es dazu weder einen Anlass gibt, noch ein öffentliches Interesse besteht.

Zitat:

01.03.2021 ? War es 2014 als man sich im niederrheinischen Kleve entschloss, nicht mehr nur in Sachen Versicherung tätig zu sein? Und sich mit Anrufen, Gesprächsaufzeich- nungen und diversen Werbeportalen ein neues Geschäftsfeld erschloss. Oder schon früher? Vor fast genau sieben Jahren bekamen wir das jedenfalls mit und im März 2014 berichteten wir zum ersten Mal über den Geschäftsmann Harald Gregoreck. Damals ging er noch mit Werbeportalen, die den Namen Branchenportal24 oder Branchenblitz hatten, auf Auftragsjagd bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Die Verträge über Firmeneinträge schließen sollten. Für die dann viel Geld verlangt wurde.





In diesem nunmehr sechs Jahren zurückliegenden Fall, haben wir, wie in unseren Blogbeitrag im Folgenden ersichtlich, Stellung bezogen.

https://www.harald-gregoreck.de/wieder-eine-masche-um-neue-mandate-zu-generieren/

Weiter haben wir wie folgt berichtet.

https://www.harald-gregoreck.de/stellungnahme-h-gregoreck-ra-c-radziwill/

Kommen wir zum nächsten Passus.

Zitat:

?Eine uns vorliegende Akte lässt vermuten, dass die Art und Weise der Auftragsakquise für Anwaltsportal24 nicht immer koscher ist.?

Radziwill sollte als erfahrener Jurist eigentlich wissen, dass Beiträge von Bloggern, auch diese, welche im Auftrag von Radziwill geschrieben werden - ob es nun Gerüchte selbst, Vermutungen oder gar geschäftsschädigende Äußerungen auf unterstem Niveau im Hinblick auf unsere Auftragsakquise im Anwaltsportal24 sind - nicht hingenommen werden müssen.

Laut den entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch drohen in solchen Fällen Geld- und Freiheitsstrafen.

Auch hier könnte einiges auf Radziwill zukommen.

Im nächsten Absatz heißt es dann wie folgt.

Zitat:

?Besondere Art der Akquise

Eine Anwaltskanzlei stellte uns ihre Unterlagen zur Verfügung. Danach ergab sich folgendes Bild:

Sie war 2017 mit einem unerwarteten Call-Center-Anruf angesprochen worden und hatte einem Namenseintrag in Anwaltsportal24.eu des Harald Gregoreck zugestimmt. Wie und warum es dazu kam, soll aber nicht Thema dieses Blog-Beitrages sein.

Ende 2018 wurde jedenfalls der Vertrag vor Ablauf der Zwei-Jahreslaufzeit unter Wahrung der Fristen gekündigt. Weil der Eintrag sinnlos war; niemand war über dieses Werbeportal auf die Kanzlei aufmerksam geworden. Ein Argument, dass wir von Betroffenen vieler derartiger Werbefirmen hören. Deren Portale werden nicht oder nicht nachhaltig genug beworben. Sie sind deshalb weitgehend unbekannt.        der Hektik des Alltags etwas übersehen zu haben. Und stimmte dem vermeintlichen Schnäppchen zu. Der zweite Teil kam. Der wurde aufgezeichnet. Es solle bestätigt werden, dass ein Vertrag über das Angebot zustande gekommen sei. Die Fragen wurden so gestellt, dass man mit ?Ja? anworten sollte. Die Täuschung im ersten Teil sei in dem mitgeschnittenen Teil nicht ersichtlich geworden, erklärte die angerufene Kanzlei.

Später wurde argumentiert, aus dem Mitschnitt ginge klar hervor, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Mit ?Letzte Zahlungsaufforderung vor dem Mahnbescheid? war der Brief überschrieben.

[Der Trick mit der Doppel-Anruf-Masche]

Soweit das, was uns mitgeteilt wurde.

Die Anwälte haben Strafanzeige erstattet. Was für die Leute von Anwaltsportal24 durchaus problematisch werden könnte. So wurden in Schwerin jetzt nach mehrjährigen Ermittlungen Doppel-Anruf-Masche-Kaufleute verurteilt. Zu Haftstrafen.?

Eine Anwaltskanzlei stellt Radziwill Unterlagen zur Verfügung, weil sie mit einem unerwarteten Call-Center-Anruf konfrontiert wurde.

Weder die BBZ-Verlagsgesellschaft, noch unser Anwaltsportal24.eu, beschäftigt ein Call-Center, um verbotene Anrufe auszuführen. Allein diese Aussage ist nicht nur sehr weltfremd, sondern würde auch gegen das UWG verstoßen.

Im nächsten Absatz schreibt Radziwill über einen Zwei-Jahresvertrag im Anwaltsportal24.eu.

Auch diese Aussage bzw. Darstellung ist als falsch und unwahr zu bewerten.

Bei dem Anwaltsportal24.eu gab es noch nie einen Zwei-Jahresvertrag.

Dass ein Vertrag zum Ablauf, aus welchen Gründen auch immer, gekündigt wird, ist im täglichen Geschäftsleben gang und gebe und wird selbstverständlich ebenso schriftlich bestätigt.

Die Aussage, dass der Eintrag der besagten Kanzlei, wenn es denn so war, als sinnlos zu bewerten war, halte ich für ein Gerücht.

Die Kanzleien, welche wir in unserer Datenbank im Anwaltsportal24.eu bewerben, werden bei uns selbstverständlich auch im Internet beworben.

Dafür beauftragen wir unter anderem SEO-Agenturen, welche die Anmeldung der Kundeneinträge an allen gängigen Suchmaschinen durchführt.

Wir beschäftigen eigene Journalisten und Texter, welche sich mit der jeweiligen Kanzlei oder Firma absprechen um hier eine gute Firmenbeschreibung sowie einen Werbetext auszuarbeiten und im weiteren Verlauf, diesen dann mit dem Eintrag des Kunden im Internet zu publizieren.

Im nächsten Satz schreibt Radziwill von sogenannten Schnäppchen.

Radziwill hat schon eine sehr merkwürde Art sich Auszudrücken, jedenfalls gibt es in unseren Portalen weder ?Schnäppchen noch irgendwelche Sonderangebote.

Mein Tipp an Herrn Radziwill, wenn er sogenannte Schnäppchen sucht möge er doch zum Wochenmarkt oder zum Discounter gehen und sich dann dort mal beraten lassen, was mit sogenannten Schnäppchen gemeint ist.

Bei unseren Portalen ist jedenfalls das Preis Leistungsverhältnis immer gegeben, wir veröffentlichen unsere hervorragenden Leistungen mit angemessenen Preisen auf unseren Portalen ? Transparenz statt Mutmaßungen!

Bei der BBZ Verlagsgesellschaft gibt es weder versteckte Kosten noch irgendwelche Schnäppchen.

Zum nächsten Punkt des Herrn Radziwill

Die doppelte Anrufmasche.

Diese Art von Akquise, halte ich persönlich für sehr Grenzwertig und nicht hinnehmbar.

Das Herr Radziwill gegen solche, sogenannte Firmen vorgeht und diese auch an den Pranger stellt, ist auch in meinem Sinne.

Uns erreichen auch täglich Anrufe von Kunden, welche gerade einen Anruf von ?uns? erhalten haben, dass ihr Vertrag auslaufen würde und dieser müsste verlängert werden.

Auch in diesen Fällen sind wir nicht untätig geblieben und haben genauestens recherchiert.

Wir haben dazu auf unseren Portalen in den News auch Stellung bezogen und die betreffenden Namen mit Telefonnummern als Warnung veröffentlicht.

Zu unserer Vertriebsstrategie haben wir ebenfalls in unseren Blog berichtet, jeder kann diese Vorgehensweise wie im folgenden Link ersichtlich nachvollziehen.

https://www.harald-gregoreck.de/stellungnahme-h-gregoreck-ra-c-radziwill/

Es ist nunmehr auch durch die Vielzahl unserer kostenlosen Ersteinträge bewiesen, welche bei der von Interessenten durchgeführten Registrierung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Anruferlaubnis zum Ende der kostenlosen Laufzeit als gelesen und akzeptiert bestätigen, dass bei der BBZ-Verlagsgesellschaft durchaus alles mit rechten Dingen zugeht.

Und damit meine ich insbesondere die, wie von Radziwill umschriebene, Auftragsakquise!

Also, auch der Vergleich von Radziwill aus Berlin, mit einer Betrügerin, welche vom Schweriner Landgericht zu einer Haftstrafe auf Bewährung, sowie zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde, halte ich persönlich, nach § 187 StGB. sowie nach § 186 StGB. und im Folgenden auch nach § 192 StGB., für strafrechtlich relevant.

Ich werde diese absichtlichen Behauptungen falscher Tatsachen nicht nur anwaltlich, sondern auch durch die Rechtsanwaltskammer Berlin prüfen lassen.

Über das Ergebnis werde ich in meinem nächsten Blogbeitrag selbstverständlich ausführlich berichten.

Es sind auch in Blogbeiträgen, und erstrecht bei den Blogbeiträgen von Rechtsanwälten, immer die journalistischen Sorgfaltspflichten zu beachten, welche in den meisten Fällen nur zur Mandantengewinnung dienen.

Insbesondere sollte hier das Interesse der Öffentlichkeit im Vordergrund stehen, und nicht wie bei Radziwill das Verhalten eines beleidigten Kindes, welches wohlweißlich durch meine eigenen Blogbeiträge verursacht wurde.

Jedoch zeigt mir dieses Verhalten Radziwills, dass ich mit meinen Blogbeiträgen ?den Nagel auf dem Kopf getroffen? habe.

Des Weiteren ist in Blogbeiträgen immer die Identifizierung zu vermeiden. Es ist auch zwingend notwendig, in jedem Beitrag eine vernünftige Eigenrecherche durchzuführen. Ein Verdacht oder eine Vermutung sollte nie aufgrund von ?Hören-Sagen? erfolgen.

In keinem Fall dürfen Vorverurteilungen oder suggestive Titel und Formulierungen verwendet werden.

Kommen wir zu der besagten Eigenrecherche, welche in Blogbeiträgen nicht nur angeraten, sondern auch zwingend notwendig ist.

Es ist unzutreffend und entbehrt jeglicher Sorgfaltspflicht, Unwahrheiten zu schreiben und diese falschen Aussagen dann mit folgendem Zitat zu festigen:

?Soweit das, was uns mitgeteilt wurde.?

Ich meine, dann könnte ich doch auch das alles schreiben, was mir über Radziwill mitgeteilt wurde. Ich denke auf der einen Seite, würde mein Blog dadurch für eine viel größere Zielgruppe unheimlich interessant und ich persönlich bekäme noch mehr Zuspruch wie ich ohnehin schon erhalte.

Soviel zum Zitat Radziwills.

Kommen wir zum nächsten Zitat.

ZITAT:

?Mit sich selbst kooperierend.?

Als Geschäftsführer der BBZ ? Verlagsgesellschaft bin ich, Harald Gregoreck natürlich auch für die Portale der BBZ - Verlagsgesellschaft verantwortlich.

Um unsere Dienstleistungen zu erweitern und die Reichweite sowie die Auffindbarkeit unserer Kunden im Internet zu erhöhen, bieten wir nicht nur den Eintrag, die Bewerbung und die Verlinkung in einem Portal.

Nehmen wir den Handwerker, welcher auf Branchenportal24.de einen Werbeeintrag gebucht hat.

Diese Firma erhält eine von Textern und Journalisten, zusammen gestellte Firmenpräsentation welche in Absprache mit den Kunden, sowie zusätzlich erstellten Korrekturabzug, der dann zur Freigabe weitergeleitet wird.

Anschließend erfolgt dann die Verlinkung mit dem vom Kunden mitgeteilten Informationen, wie E.-Mail Adresse, Homepage, eine Einbindung der vom Kunden bereitgestelten Galerie oder das vom Kunden in Auftrag gegebene Firmenlogo.

Um die Reichweite sowie die Auffindbarkeit der jeweiligen Firma zu erhöhen, erfolgt der Eintrag des Kunden dann auf weitere Unterseiten, wie zum Beispiel die jeweilige Bundeslandseite, die Regionale Städteseite und zusätzlich im Handwerkerportal sowie eine weitere Seite der BBZ?Verlagsgesellschaft.eu

Welche der Kunde selbst wählt.

In diesem Zusammenhang ist es nötig das für die Partnerportale dann auch wieder andere Texte und Firmenbeschreibungen geschrieben werden, jeder der in der Suchmaschinenoptimierung etwas bewandert ist weiß das doppelter Content bei den Suchmaschinen negativ gewertet wird was für die Auffindbarkeit und das Ranking nachteilig ist.

Aus diesem Grund kooperieren meine Portale untereinander und miteinander im Sinne einer konstatierten Aktion zum Wohl des Kunden und zur Optimierung dessen Präsenz.

Oder wie Radziwill es schreibt; ?ich würde mit mir selbst kooperieren?. Was eigentlich ja so auch nicht richtig ist. Denn meine Portale kooperieren zum Erfolg unserer Kunden miteinander.

Kommen wir nun meinem Blog. Mein Blog besteht seit Ende Dezember 2019 auf der Internetseite https://www.harald-gregoreck.de/

Und ja, der Blog auf meiner Seite ist nunmehr fast 15 Monate jung. Natürlich ist es offensichtlich, dass dort noch nicht so viele Beiträge stehen, wie beispielsweise auf dem Blog von Radziwill.

Aber ich gelobe Besserung und werde mir die Zeit nehmen, viel mehr und vor allem über sehr unterschiedliche Themen zu schreiben.

Wobei der Blog von Radziwill, rein werbetechnisch gesehen, in meinen Augen ein Witz ist.

Dort liest man kaum bis gar keine Rechtstipps, nur über das Baurecht sind ein paar News auf 44 Unterseiten verteilt.

Wobei die ?Welt der Abzocker und Werbeverlage? dann doch schon einiges mehr zu bieten hat.

Das zeigt doch sehr deutlich, wo die neuen Mandanten der Kanzlei herkommen, oder anders ausgedrückt: Wovon die Kanzlei im eigentlichen Sinne zu leben scheint.

In diesem Sinne,

bleibt gesund, liebe Leser.

Euer Harald Gregoreck


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Datum: 29.03.2021 - 18:32 Uhr
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