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Die elektronische Patientenakte und der Datenschutz

ID: 1891901


(IINews) - Kissing, 24.03.2021 - Die elektronische Patientenakte ist seit 1. Januar 2021 aktiv. Die Brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge weist, wie ihre Kollegen aus anderen Bundesländern, auf die nach wie vor vorhandenen Datenschutz-Schwachpunkte hin. Aktuelle Informationsangebote von WEKA MEDIA helfen Unternehmen aus der Gesundheitsbranche bei den nötigen betrieblichen Datenschutzmaßnahmen.



Datenschutzverstöße vorprogrammiert?



Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatten wiederholt auf die ungelösten Datenschutz-Probleme der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) hingewiesen. So veröffentlichte die brandenburgische Datenschutzaufsicht bereits im letzten August eine Pressemitteilung, in der die Kritikpunkte klar benannt sind und Datenschutzverstöße als quasi vorprogrammiert befürchtet werden.



Im Podcast-Interview: Was das für Betroffene, Arztpraxen und Unternehmen bedeutet



Im Interview, zu hören in der aktuellen Folge von "Datenschutz PRAXIS - Der Podcast", erläutert Dagmar Hartge die aus Sicht der Datenschützer nötigen Nachbesserungen. Außerdem stellt sie klar, welche besonderen Datenschutz-Anforderungen für die praktische Anwendung der elektronischen Patientenakte jetzt gelten. Sie antwortet ausführlich unter anderem auf diese Fragen:



- Worin bestehen die Datenschutzprobleme der elektronischen Patientenakte genau?

- Im Patientendatenschutzgesetz ist für die Menschen, die das Frontend nicht nutzen, keine Einsicht in die ePA geregelt. Ist hier eine Änderung in Sicht?

- Wird das als nicht sicher kritisierte Authentifizierungsverfahren der ePA noch verbessert?

- Wie sollten die Versicherten und wie die Krankenkassen sich jeweils verhalten?

- Was müssen Unternehmen bezüglich Corona und Impfproblematik hinsichtlich der Gesundheitsdaten beachten?





- Wo liegen bei Gesundheits-Apps die Probleme? Was sollten die Nutzer solcher Apps beachten?

- Wie verhalten sich Arztpraxen datenschutzgerecht beim Umgang mit der elektronischen Patientenakte?

- Was sollten Angehörige beachten, wenn sie um Hilfe im Umgang mit der ePA gebeten werden?



Die Podcast-Folge dauert ca. 30 Minuten und ist auf allen gängigen Plattformen verfügbar (Apple- und Google-Podcasts, Spotify, Deezer, etc.). Aber auch ohne entsprechende Apps können Interessierte die Podcast-Folge ganz einfach über den Player auf der Webseite https://www.datenschutz-praxis.de/podcasts/ hören.



Die elektronische Patientenakte datenschutzgerecht umsetzen mit "Datenschutz Management kompakt"



Die "Elektronische Patientenakte" ist auch Thema im WEKA-MEDIA-Standardwerk "Datenschutz Management kompakt", herausgegeben von Dr. Eugen Ehmann. In Kapitel 14 erläutert die Medizin- und IT-Rechtsexpertin Diane R. Frank, wie der Datenschutz in Bezug auf die elektronische Patientenakte hin umzusetzen ist. Dazu gibt sie zunächst einen Überblick über Datenaustauschplattformen im medizinischen Bereich. Ausgehend davon benennt Frau Frank die Do"s und Don"ts des Datenschutzes für den elektronischen Patientendatenaustausch.



Das Fachinformationsprodukt ist systemübergreifend nutzbar und steht sowohl als Online-Produkt auch als Online-Print-Kombination zur Verfügung. Enthalten sind, natürlich über die ePA hinaus, alle wesentlichen Informationen und Checklisten, um ein funktionierendes und rechtskonformes Datenschutzmanagement aufzubauen. Mehr dazu unter https://www.weka.de/1720.


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PresseKontakt / Agentur:

WEKA MEDIA GmbH & Co. KG
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86438 Kissing
birgit.bayer(at)weka.de
08233-23-7091
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 24.03.2021 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Birgit Bayer
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Telefon: 08233-23-7091

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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