E-Scooter: Bei Leihe und Kauf genau hinschauen / TÜV Rheinland: Beim Kauf auf Allgemeine Betriebserlaubnis und Straßenzulassung achten / Erste Modelle mit Blinkern ausgestattet
(ots) - Seit knapp zwei Jahren sind E-Scooter in Deutschland als "Elektrokleinstfahrzeuge" für den Straßenverkehr zugelassen. Wer einen E-Scooter kaufen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzt oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) des örtlichen Straßenverkehrsamts. "E-Scooter ohne Betriebserlaubnis sind für öffentliche Straßen nicht zugelassen. Sie dürfen nur auf privatem Gelände gefahren werden", sagt Jens Peuker, Zweiradexperte von TÜV Rheinland. "Etwaige Zweifel an der Straßenverkehrszulassung lassen sich mit einem Blick in die Betriebserlaubnis oder auf das vorgeschriebene Typenschild am Scooter beseitigen." TÜV Rheinland prüft selbst E-Scooter für die Straßenzulassung.
E-Scooter von Verleihern haben üblicherweise sowohl die erforderliche Zulassung als auch die für Elektrotretroller generell vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, gut erkennbar an der Versicherungsplakette am Fahrzeug. Bei Leih-Scootern sollte man vor Fahrtantritt jedoch stets prüfen, ob die Bremsen funktionieren. Außerdem sollten wichtige Bauteile wie Lenkung und Räder kein übermäßiges Spiel aufweisen.
Große Unterschiede bei Preis und Technik
Rund 130 E-Scooter-Modelle sind vom Kraftfahrtbundesamt für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Zur vorgeschriebenen technischen Ausstattung gehören die Beleuchtung vorne und hinten, eine Klingel und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Entscheidend für das Fahrverhalten und den Fahrkomfort sind jedoch die Federung, die Größe der Räder, ob die Reifen aus Gummi oder mit Luft gefüllt sind, wie schwer das Fahrzeug ist und welche Bremstechnik eingebaut wurde. Da es bei Preis und Technik große Unterschiede gibt, empfehlen die Fachleute von TÜV Rheinland, sich vor dem Kauf eines E-Scooters beraten zu lassen. "Unabhängig vom Modell empfehlen wir, nur bei bekannten Händlern und seriösen Quellen zu kaufen", erklärt Peuker. Dies sei beispielsweise bei Reklamationen, für die Wartung oder in Garantiefällen wichtig.
"Balanceakt": Vor dem Start die Handhabung und Bedienung üben
Die Gebrauchsanweisung sollte vor der ersten Fahrt genau gelesen und befolgt werden. Dies gilt vor allem für die Sicherheitsausstattung, sowie für den Gebrauch des Akkus und des Ladesystems. Vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr sollte auf einer freien Fläche unbedingt die Handhabung geübt und das Fahrverhalten kennengelernt werden. Selbst für geübte Radfahrer ist die Fahrt mit dem E-Scooter anfangs ein Balanceakt. Besonders die sehr direkte Lenkung und der geringe Raddurchmesser sind gewöhnungsbedürftig. "Auf kleinere Unebenheiten, Bodenwellen, an Bordsteinkanten, beim Wechsel des Straßenbelags und auf Kopfsteinpflaster reagieren E-Scooter völlig anders als beispielsweise Fahrräder. Deshalb sollten beide Hände möglichst an der Lenkstange bleiben" sagt Peuker.
Eine Ausnahme bildet das Abbiegen: Wie beim Radfahren sind auch auf dem Elektrostehroller vorschriftsmäßig Handzeichen zu geben. Doch beim einhändigen Fahren kann man leicht die Stabilität verlieren und gefährlich ins Wanken geraten. Einige Hersteller haben ihre hochwertigen Modelle inzwischen mit Blinkern ausgestattet, was die Fahrsicherheit deutlich verbessert. "Fahrtrichtungsanzeiger gehören leider nicht zu den gesetzlichen Vorgaben, die Hersteller für die Typgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfüllen müssen. Da dies, wie auch die Pflicht einen Helm zu tragen, die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen würde, fordert TÜV Rheinland, die gesetzlichen Vorgaben für E-Scooter entsprechend anzupassen", sagt Zweiradexperte Jens Peuker.
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Datum: 23.03.2021 - 10:00 Uhr
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