Handwerkskammer sucht Goldene Meister 2021: Meisterprüfung vor 50 Jahren
(LifePR) - Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald verleiht alljährlich ihren Altmeisterinnen und Altmeistern, die vor 50 Jahren die Meisterprüfung abgelegt haben, den Goldenen Meisterbrief. Um möglichst niemanden zu vergessen, bittet die Kammer auch in diesem Jahr alle Meisterinnen und Meister, die vor 50 Jahren, also im Jahre 1971, ihre Meisterprüfung abgelegt haben, ihre Unterlagen, d. h. eine Kopie des Prüfungszeugnisses oder Meisterbriefes mit aktueller Anschrift und Telefonnummer bei der Handwerkskammer Mannheim, Rhein-Neckar-Odenwald, GB III Meisterprüfung, Postfach 12 07 54, 68058 Mannheim, schriftlich oder per Mail meisterpruefung(at)hwk-mannheim.de einzureichen. Auch Online ist eine Anmeldung möglich unter:
www.hwk-mannheim.de/goldenemeister
Da nach aktuellem Planungstand nicht eingeschätzt werden kann, wann eine Ehrung mit Überreichung der Urkunde coronagerecht in einer Feierstunde im Laufe des Jahres stattfinden könnte, wird die Handwerkskammer alle Goldenen Meister rechtzeitig informieren, wenn ein Termin und das dazugehörige Format feststehen
Heute ergeht ein letzter Aufruf: Goldene Meister des Jahres 2021 sollten sich bis 31. März 2021 melden.
Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Meisterprüfung, erreichbar unter 0621 18002-0, per Fax 0621 18002-144 oder auch per E-Mail unter meisterpruefung(at)hwk-mannheim.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 18.03.2021 - 14:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1890343
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Mannheim
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 98 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Handwerkskammer sucht Goldene Meister 2021: Meisterprüfung vor 50 Jahren
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).