InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

OLG Celle: Daimler AG muss Rückrufbescheid vorlegen und Angaben zum Typengenehmigungsverfahren machen

ID: 1890107


(ots) - Das Oberlandesgericht Celle folgt der Einschätzung zahlreicher weiterer OLGs und sieht im Mercedes Abgasskandal eine sekundäre Darlegungslast auf Seiten der Daimler AG.

Der Autobauer muss den Rückrufbescheid vorlegen, den er vom KBA hinsichtlich des streitgegenständlichen Fahrzeugs erhalten hat. Dabei handelt es sich um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC. Der Wagen verfügt über den Motor OM651 und die Abgasnorm Euro 5 und war bereits vom KBA verpflichtend zurückgerufen worden.

Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte der Daimler AG in seinem Vortrag vorgeworfen, in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eingebaut zu haben, sowie im Typengenehmigungsverfahren gegenüber dem KBA unzutreffende bzw. unvollständige Angaben hinsichtlich dieser Regelung gemacht zu haben.

Neben der Vorlage des KBA-Rückrufschreibens fordert das OLG Celle von der Daimler AG zudem darzulegen, welche Angaben diese im Typengenehmigungsverfahren hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung gemacht hat und ob und weshalb diese zutreffend und vollständig waren.

Dieser und weitere Hinweise und Beschlüsse von Oberlandesgerichten deuten auf eine sich abzeichnende flächendeckende Niederlage der Daimler AG zumindest hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung hin. Diese unzulässige Abschalteinrichtung war ursächlich für hunderttausende verpflichtend zurückgerufene Fahrzeuge. Die Gerichte zeigen sich von den Klägervorträgen überzeugt und sehen eine sekundäre Darlegungslast auf Seiten des Autobauers. Das heißt, dieser kann sich nicht länger mit der pauschalen Behauptung verteidigen, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben.

Diese Entwicklungen vor Oberlandesgerichten stehen im klaren Widerspruch zu den Behauptungen der Daimler AG, Landes- und Oberlandesgerichte würden zu 95% zugunsten des Autobauers entscheiden. Daimler betreibt dahingehend eine offensichtliche Desinformationskampagne, mit der versucht werden soll, betroffene Mercedeskunden davon abzuhalten, den ihnen zustehenden Anspruch auf Schadensersatz zu verfolgen.





Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken(at)hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  After Sales Lösungen für Autohäuser und Werkstätten / Bertrandt ist Kooperationspartner der Zukunftswerkstatt 4.0 (FOTO)
Pantum beschleunigt Marktexpansion in Europa und bringt Laserdrucker mit Geschwindigkeiten von 40 Seiten pro Minute auf den Markt
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.03.2021 - 10:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1890107
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Bremen


Telefon:

Kategorie:

Handel


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 107 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"OLG Celle: Daimler AG muss Rückrufbescheid vorlegen und Angaben zum Typengenehmigungsverfahren machen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hahn Rechtsanw (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Hahn Rechtsanw



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 126


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.