Bußgeldbescheid wegen Corona-Verstoß erhalten?
(IINews) - Einspruch gegen Corona-Bußgeldbescheid erheben!
Bußgeldbescheid erhalten?
Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie einen Corona-Bußgeldbescheid erhalten haben!
Die Menschen in Deutschland unterliegen immer mehr Einschränkungen.
Es müssen Schutzmasken getragen werden. Aber wo und wie?
Teilweise gilt ein eingeschränkter Bewegungsradius! Zu Recht?
Soziale Kontakte unterliegen starken Einschränkungen.
Private Grundstücke werden teilweise einfach betreten.
Bei diesem Wirrwarr werden viele rechtswidrige Bußgeldbescheide willkürlich erlassen.
In vielen Situationen sind auch die Ersteller von Bußgeldbescheiden überfordert und erlassen daher aus Unsicherheit oft falsche Bußgeldbescheide.
Ferner ist zu bedenken, dass der Staat hier innerhalb kürzester Zeit noch nie dagewesene Verbote ausgesprochen hat, deren Einklang mit dem Grundgesetz oft stark bezweifelt werden darf.
Droht Ihnen ein Fahrverbot? Punkte? Falsch geblitzt? Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie gegen Corona-Vorschriften verstoßen haben sollen?
Lassen Sie Ihre Bußgeldbescheide prüfen, bevor Sie einfach zahlen.
Themen in diesem Fachartikel:
coronavirus
bu-geld
fahrverbot
einspruch
bu-geldkatalog
blitzer
geblitzt
zu-schnell-gefahren
unfall
ordnungswidrigkeit
corona
maskenpflicht
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kündigung erhalten, Bußgeldbescheid erhalten, Online-Scheidung, Abgasskandal
Rechtsanwaltskanzlei Kienert
Kevin Kienert
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
recht(at)service-rakienert.de
0511260926133
www.kanzlei-kienert.de
Datum: 10.03.2021 - 16:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1887878
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Kevin Kienert
Stadt:
Hamburg
Telefon: 0511260926133
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 181 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bußgeldbescheid wegen Corona-Verstoß erhalten?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwaltskanzlei Kienert (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).