Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung
(ots) - Vor einem Zusammenbruch der ambulanten logopädischen Versorgung in Niedersachsen hat heute die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, gewarnt. "Völlig überraschend hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. März 2021 in der Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung verfügt, dass in logopädischen Praxen von allen Patienten bei jedem einzelnen Praxisbesuch ein negativer Corona-Test verlangt wird. Diese Vorschrift bewirkt, dass die logopädische Versorgung für sehr viele Patienten - insbesondere für ältere und schwer erkrankte Menschen - ohne Not unmöglich gemacht wird und muss zurückgenommen werden", warnt Karrasch.
Die in § 10 Abs. 1c der Verordnung verankerte Testpflicht, die bisher aufgrund der hervorragenden Hygiene-Managements in der ambulanten Logopädie in keinem Bundesland verlangt worden ist, erhöht die Hürden für die logopädische Versorgung im direkten Kontakt und fußt zudem auf falschen Annahmen über die Hygiene-Schutzstandards in diesem humanmedizinischen Heilberuf. Offensichtlich geht das Ministerium fälschlicherweise davon aus, dass im Rahmen einer logopädischen Behandlung eine "erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann", wie es in der Pressemitteilung heißt. "Dabei werden in ganz Deutschland jeden Tag tausende von Patientinnen und Patienten unter strengen Hygienemaßnahmen und unter Nutzung medizinischer Masken seit Beginn der Pandemie in logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch erfolgreich behandelt. Es ist absolut unverständlich, warum dies gerade jetzt, da in vielen Bereichen sogar Lockerungen der Schutzmaßnahmen beschlossen worden sind, in Niedersachsen nicht mehr möglich sein soll", so die dbl-Präsidentin.
Dabei verweist Karrasch auf den "Leitfaden Hygiene und Infektionsschutz" des Verbandes, auf das gemeinsam mit dem Hygiene Technologie Kompetenzzentrum Bamberg (einem staatlich geförderten, unabhängigen Unternehmen) erarbeitete Konzept für ein "Risikoarmes Arbeiten im Alltag einer Logopädischen Praxis" und auf den "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Logopädie" der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Zudem kritisiert Karrasch, dass die Verordnung keinerlei Regelung darüber enthält, wie die logopädischen Praxen die vorgeschriebenen Tests umsetzen sollen. "Unsere Praxen verfügen aktuell weder über ausreichenden Zugang zu den hierzu notwendigen und zugelassenen Testsets noch ist geregelt, wer die Tests durchführen und bezahlen soll", so die Präsidentin.
Logopädische Praxen haben gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung (§ 6 Abs. 3) lediglich einen Anspruch, sich bis zu 10 PoC-Schnelltests je Mitarbeiter und Monat selbst zu beschaffen. Bei einer täglich erforderlichen Testung der Beschäftigten reicht diese Menge nicht einmal für die Testung der Therapeutinnen aus. Patienten haben lediglich einen Anspruch auf Testung 1 x pro Woche (§ 4a) und dies auch nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes unter Einhaltung der Vorgaben in Niedersachsen schlicht unmöglich ist.
"Wir fordern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf, umgehend eine Anpassung der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung im Bereich der Logopädie vorzunehmen, um das auch unter infektiologischen Gesichtspunkten bisher erfolgreiche Arbeiten in der Logopädie unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Versorgung bzw. nicht-Versorgung der Patienten in diesem Bundesland liegt nun bei der zuständigen Ministerin", so Dagmar Karrasch.
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V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse(at)dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de
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Datum: 09.03.2021 - 13:23 Uhr
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