BDH legt Positionspapier zur Diskussion um das Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) vor / Gesetzlicher Rahmen muss Anforderungen potenzieller Investoren gerecht werden
(ots) - Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) nimmt in seinem neuen Positionspapier Stellung zur Einbindung von flexiblen Lasten wie Wärmepumpen und Elektroautos in das Stromnetz. "Die Erweiterung der regulatorischen Rahmenbedingungen zur Nutzung der Flexibilität von steuerbaren Verbrauchern ist zwingend erforderlich, um den Hochlauf der Elektromobilität zu ermöglichen", erklärt Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. Die gesetzlichen Änderungen müssten jedoch so gestaltet werden, dass sie auf die Akzeptanz der Investoren stoßen. Hier sieht der Verband Nachbesserungsbedarf im aktuellen Gesetzesentwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG). Die Wärmepumpe wird hier in der Regelbarkeit mit der Ladestation für Elektroautos im Wesentlichen gleichgesetzt. Eine Wärmepumpe kann jedoch beispielsweise nicht beliebig oft über den Tag ein- und ausgeschaltet oder gar stufenlos geregelt werden.
Lastverschiebung: Zentrales Instrument für die Elektrifizierung von Wärmeerzeugung und Verkehr
Das Verschieben von Lasten ist ein zentrales Element im zukünftigen Energiesystem: bei gleichbleibendem Komfort für den Kunden soll ein flexibler Verbraucher Energie möglichst dann verbrauchen, wenn erneuerbarer Strom zur Verfügung steht und auch durch das Stromnetz transportiert werdenkann. Die beiden wichtigsten Flexibilitätsquellen auf der Verbrauchsseite sind dabei Wärmepumpen und Elektroautos. Für beide muss die Nutzung ihrer Flexibilität so gestaltet werden, dass beim Endkunden Komfort, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit erhalten bleiben. "Dies ist erforderlich, um die gegenwärtig hohen Wachstumsraten der Wärmepumpe nicht zu gefährden und damit letztlich die Wärmewende voranzutreiben" führt Dieter Kehren, Leiter der Fachabteilung Energiemanagementsysteme im BDH aus. "Hierzu müssen bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen auch die technologiespezifischen Eigenschaften der Wärmepumpe Berücksichtigung finden. Solche Punkte können nur im Dialog mit der Heizungsindustrie identifiziert und behandelt werden". Der BDH und seine Mitgliedsunternehmen stehen für diesen Dialog zur Verfügung.
Das Positionspapier finden Sie hier: www.bdh-koeln.de/presse
BDH: Verband für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Die im Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH) organisierten Unternehmen produzieren Heizsysteme wie Holz-, Öl- oder Gasheizkessel, Wärmepumpen, Solaranlagen, Lüftungstechnik, Steuer- und Regelungstechnik, Klimaanlagen, Heizkörper und Flächenheizung/-kühlung, Brenner, Speicher, Heizungspumpen, Lagerbehälter, Abgasanlagen und weitere Zubehörkomponenten. Die Mitgliedsunternehmen des BDH erwirtschafteten im Jahr 2020 weltweit einen Umsatz von ca. 16,2 Mrd. Euro und beschäftigten rund 76.900 Mitarbeiter. Auf den internationalen Märkten nehmen die BDH-Mitgliedsunternehmen eine Spitzenposition ein und sind technologisch führend.
Pressekontakt:
Frederic Leers, Pressesprecher
Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH)
frederic.leers(at)bdh-koeln.de
+49 2203 9359320
Original-Content von: BDH - Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 08.03.2021 - 11:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1886958
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln/Berlin
Telefon:
Kategorie:
Industrietechnik
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 163 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"BDH legt Positionspapier zur Diskussion um das Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) vor / Gesetzlicher Rahmen muss Anforderungen potenzieller Investoren gerecht werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BDH - Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).