Vielfalt der Reisebranche erhalten - Mittelständische Reiseunternehmen fordern gerechte Neuregelung der Insolvenzabsicherung (FOTO)
(ots) - Der Unternehmensverbund mittelständischer Reiseveranstalter und Reisebüros (AER) fordert massive Änderungen an der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Novelle des Gesetzes über die Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern.
"Die Insolvenzabsicherung für Reisen darf nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen gehen, sonst geraten gerade kleine und mittelständische Reiseveranstalter in wirtschaftliche Probleme und die Vielfalt in der Reisebranche wird gefährdet", kommentierte der Vorstand der AER Kooperation AG, Rainer Hageloch am Sonntag (07.03.) in Berlin.
In der vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesnovelle ist der Vorschlag zur Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter verankert, den die Unternehmen mit jeweils sieben Prozent ihres Jahresumsatzes finanzieren sollen. "Sieben Prozent des Umsatzes zur Insolvenzsicherung entzieht den Unternehmen erhebliche Liquidität, die gerade in der schwierigen Pandemie-Lage dringend an anderer Stelle benötigt wird. Eine solche Regelung wäre für das Gros der mittelständischen Reiseveranstalter wirtschaftlich nicht darstellbar und gefährdete Existenzen, Arbeitsplätze und die für den Kunden wichtige Vielfalt der Branche", so Rainer Hageloch. Schon die heutige Praxis von einem bis zwei Prozent Sicherungsleistung stelle für viele Mitgliedsunternehmen der AER Kooperation eine erhebliche Belastung dar.
Grundsätzlich steht die AER Kooperation der Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung sehr positiv gegenüber. Zur Finanzierung eines solchen Fonds schlägt der Unternehmensverbund vorübergehend eine Mischkalkulation des Jahresumsatzes mit einer Prämie pro durchgeführter Reise vor, die auf den Kunden umgelegt werden könne. "Eine solche zeitlich befristete Umlagefinanzierung könnte das vom Gesetzgeber gewünschte Ziel, schnell eine ausreichende Finanzausstattung des Insolvenzsicherungsfonds zu gewährleisten sicherstellen, ohne die kleinen und mittleren Unternehmen einerseits oder die Kunden andererseits über Gebühr zu belasten", so Rainer Hageloch. Mit einer solchen übergangsweise paritätischen Finanzierung des Insolvenzsicherungsfonds könnte dieser laut AER Kooperation innerhalb von drei Jahren mit 750 Millionen Euro und damit ausreichend ausgestattet werden.
AER Kooperation
Die AER Kooperation AG (Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen) ist ein Zusammenschluss von meist inhabergeführten Reisebüros und Reiseveranstaltern. Mit seinen über 1000 touristischen Wirtschaftseinheiten, davon 420 Spezial- und Individualreiseveranstalter mit einem Umsatzvolumen von 3,3, Mrd. Euro, vertritt der AER als größter Unternehmensverbund für Reiseveranstalter in Deutschland, den touristischen Mittelstand. Die Kernkompetenz des AER ist im Flugbereich manifestiert, wo der Ursprung der Kooperation bereits im Jahr 1987 in der Gründung des AER e.V. als Interessenvertretung selbständiger Reiseunternehmen zu finden ist. Zielsetzungen des AER liegen in der Ausstattung der Mitglieder für eine optimale Marktpositionierung, deren Vorbereitung auf Entwicklungen in der Branche sowie die übergreifende Interessenvertretung gegenüber Politik und Wirtschaft.
Pressekontakt:
Michaela Pinkenburg
Kommunikation
AER Kooperation AG
Tel: 05206 / 9150-931
E-Mail: pinkenburg(at)aer.coop
Original-Content von: aer Kooperation, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.03.2021 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1886763
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Handel
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 151 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Vielfalt der Reisebranche erhalten - Mittelständische Reiseunternehmen fordern gerechte Neuregelung der Insolvenzabsicherung (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
aer Kooperation (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).