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Sicher und gesichert auf der Hubarbeitsbühne

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(PresseBox) - Hubarbeitsbühnen sind eine sichere Alternative zu Leitern und Gerüsten. Jedermann kann sie mieten - ob für die Grün- und Baumpflege oder den Fassadenanstrich zu Hause. Auch in der Arbeitswelt sind Hubarbeitsbühnen weit verbreitet und ermöglichen sicheres Arbeiten in großen Höhen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) gibt in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift "impuls" hilfreiche Tipps für den sicheren Umgang.

Eine Hubarbeitsbühne wird oft für Tätigkeiten in großer Höhe eingesetzt. Die Beschäftigten im Korb müssen persönliche Schutzausrüstung gegen den Absturz tragen. Dazu gehören Sicherheitsgeschirr, Verbindungsmittel und Falldämpfer, um die bei einem möglichen Fangsturz auftretende kinetische Energie deutlich zu reduzieren.

Zum Absturz von Personen kann es etwa kommen, wenn die Hubarbeitsbühne über eine Bodenvertiefung fährt. Der Ausleger der Maschine wirkt dann wie ein Katapult - Personen können aus dem Korb geschleudert werden. Ähnlich riskant ist es, wenn der Korb zum Beispiel an Ästen hängenbleibt und danach schlagartig loskommt.

Weitere häufige Unfallursache ist ein ungeeigneter, das heißt nicht tragfähiger Untergrund. Unterlegplatten für die Stützen werden zwar mitgeliefert, sind aber oft nicht ausreichend dimensioniert. Hohlräume, Kanäle und Kanaldeckel müssen beim Aufstellen der Maschinen unbedingt ge­mieden werden. Sonst besteht die Gefahr, dass einzelne Stützen in den Boden einbrechen und die Hubarbeitsbühne umkippt. Mit ausgefahrenem Ausleger können bis zu 80 Prozent des Gesamtgewichts der Maschine auf einer einzigen Stütze lasten - eine enorme Kraft. Um die richtigen Stützplatten für den erzeugten Bodendruck auszuwählen, ist umfangreiches Fachwissen gefragt.

Das Gewicht der mitgeführten Lasten bestimmt außerdem, wie weit der Teleskoparm ausgefahren werden darf. Die sogenannte Nennlast, das ist die maximal zulässige Belastung des Korbes, ist auf dem Typenschild angegeben. Zwar schaltet die Bühne normalerweise bei Überlast automatisch ab, bei einem Defekt kann die Bühne trotzdem kippen. Vor Beginn ist stets zu ermitteln, wie schwer Personen, Werkzeug und Material zusammen sind, um diesen Wert dann mit der Nennlast abzugleichen.





Eine zweite Person sollte immer in der Nähe sein, die bei Gefahr Hilfe holen und den Notablass der Hubarbeitsbühne bedienen kann. Zum Verfahren der Hubarbeitsbühne sollte der Korb möglichst abgesenkt werden, um das Unfallrisiko weiter zu minimieren.

Ausbildung notwendig

Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen ausgebildet sein. Die BG ETEM bietet ihren Mitgliedsbetrieben kostenfreie Schulungen an. Diese sind durch betriebliche Unterweisungen zu ergänzen.

Der komplette Artikel zum Thema Hubarbeitsbühnen mit dem Titel "Nicht ohne Ausbildung" ist in der aktuellen Ausgabe von impuls 01/2021, der Versichertenzeitung der BG ETEM, unter www.bgetem.de nachzulesen. Dort finden sich auch weitere Tipps zum sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen sowie vier Seminarangebote unter Eingabe des Webcodes 14363753. Die DGUV Regel 208-019 zum "Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" kann unter Eingabe des Webcodes M20570477 abgerufen werden.

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.


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Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEMdie Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.



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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 03.03.2021 - 08:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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