Energieeffizienz: Pkw-Labels sindüberholt
Autohäuser müssen falsche Bewertungen auslegen - Minister Altmaier hat Verordnung noch nicht überarbeitet - ZDK: Kunden auf Fehler hinweisen
(LifePR) - Obwohl der Verbrauch neuer Autos seit dem 1.9.2017 nach dem realistischeren WLTP-Standard ermittelt und ausgewiesen wird, werden Neuwagen in den Autohäusern immer noch nach den realitätsfernen NEFZ-Werten in Effizienzklassen eingestuft. Wirtschaftsminister Peter Altmaier ist es immer noch nicht gelungen, die entsprechende Verordnung zu überarbeiten, berichtet die Zeitschrift auto motor und sport in ihrer aktuellen Ausgabe. Dabei schreibt die EU seit dem 1.1.2021 die Einstufung nach WLTP vor, so Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesverbandes freier Kfz-Händler in Bonn. ?Seit diesem Datum müssen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dafür sorgen, dass im Neuwagenhandel nur noch mit den neuen, nach WLTP ermittelten Verbrauchs- und Emissionsangaben geworben wird?, so Klein. Das sieht Altmaier anders. ?Eine verbindliche Umsetzungsfrist bei der Umstellung der Verbrauchskennzeichnung auf WLTP-Werte auf europäischer Ebene gibt es nicht?, ließ der Minister auto motor und sport mitteilen. ?Die Arbeiten an der Novellierung der Pkw-EnVKV sind noch nicht abgeschlossen. Aktuell finden hierzu Ressortabstimmungen statt, und abschließende Entscheidungen sind noch nicht getroffen?, so das Wirtschaftsministerium.
Der große Verzug ist erstaunlich, weil die Typzulassung für Neuwagen schon seit 2017 durch den realistischen Verbrauchszyklus WLTP ermittelt wird und diese Werte seit 2018 auch für die deutsche Kfz-Steuer herangezogen werden. Doch die Vorgaben für das Energieeffizienzlabel, das jedes Auto seit 2011 erhält und in jedem Neuwagen im Autohaus ausliegt, wurden bis heute nicht angepasst. Und so sind die Neuwagen, gemessen am WLTP-Verbrauch, in falschen Energieeffizienzklassen eingestuft. Würden die Händler die Autos nach dem neuen Verbrauchszyklus einstufen, laufen sie Gefahr, dass sie durch Vereine wie der Deutschen Umwelthilfe abgemahnt werden.
Wann die Verordnung abschließend überarbeitet ist, kann das Ministerium nicht abschätzen, es gäbe keinen Zeitplan. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät den Autohäusern, ihre Kunden darauf hinzuweisen, dass die ausgewiesenen Einstufungen falsch sind.
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Datum: 24.02.2021 - 10:55 Uhr
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