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MDR gewinnt jahrelangen Glyphosat-Rechtsstreit

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(ots) - Der Mitteldeutsche Rundfunk hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln einen jahrelangen Rechtsstreit um die Veröffentlichung eines Gutachtens über das Pflanzengift Glyphosat gewonnen.

MDR-Programmdirektor Klaus Brinkbäumer zur Entscheidung des OLG Köln: "Das Gericht hat diesen Versuch, Zensur über den Umweg des Urheberrechts auszuüben, ganz klar zurückgewiesen. Der Fall zeigt aber, dass die Rundfunkfreiheit auch in unserem Land jeden Tag aufs Neue verteidigt und erstritten werden muss."

Im Jahr 2015 hatte das ARD-Magazin "FAKT" über ein Glyphosat-Gutachten des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) berichtet und dieses englischsprachige Addendum (Nachtrag) sowie eine deutschsprachige Kurzfassung auf seiner Internetseite veröffentlicht.

In dem Gutachten setzte sich die deutsche Behörde auch mit der Frage auseinander, warum die Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) zu einer völlig anderen Risikobewertung kam als das BfR selbst. IARC hatte Glyphosat in die zweithöchste Gruppe eingestuft ("wahrscheinlich krebserregend für den Menschen").

Der Vorwurf von "FAKT" lautete, dass das Bundesinstitut wichtige Informationen über das mögliche Krebsrisiko von Glyphosat nicht benannt hatte. Aus dem von "FAKT" veröffentlichten Glyphosat-Gutachten des BfR ging beispielsweise hervor, dass zahlreiche signifikante Häufungen von Tumoren in Tierversuchen nicht bemerkt oder verschwiegen worden waren und, dass man sich - offenkundig ohne Prüfung - schlicht auf die Studienberichte der Hersteller verlassen hatte.

Mit der Veröffentlichung des Addendums sollten sich die Zuschauerinnen und Zuschauer ein eigenes, umfassendes Bild machen können. Sie diente zudem in der Folge als Grundlage einer Bewertung dieses BfR-Gutachtens durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Im November 2015 wandten sich knapp hundert von ihnen mit einem Protestschreiben an die EU-Kommission und warnten vor den Ergebnissen der Risikobewertung von Glyphosat durch das Bundesinstitutes für Risikobewertung.





Gegen die Veröffentlichung der beiden Dokumente durch den MDR ging das Bundesinstitut mit dem Hinweis auf die Verletzung des Urheberrechtes der Autoren des Gutachtens juristisch vor.

Mit seiner heutigen Entscheidung wies das OLG Köln die Klage im Hauptsacheverfahren ab. Das Gericht folgte damit vorangegangenen Entscheidungen des EuGH und BGH, z.B. zu den sogenannten Afghanistan-Papieren. Das öffentliche Interesse hätte in diesem Fall ein höheres Gewicht als das Urheberrecht des BfR. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das OLG Köln hat jedoch eine Revision nicht zugelassen.

Der Justitiar des Mitteldeutschen Rundfunks, Prof. Dr. Ole Schröder: "In dem vorliegenden Fall ging es dem MDR um eine rechtliche Grundsatzfrage. Dabei ist es wichtig, auf den Wegen durch die gerichtlichen Instanzen einen langen Atem zu beweisen."

Bei dem aktuellen Urteil handelt es sich nicht um den ersten Rechtsstreit, den der MDR im Sinne der Rundfunkfreiheit gewonnen hat. Bereits im April 2018 hatte der BGH zum Beispiel entschieden, dass "FAKT" eindrückliche Filmaufnahmen aus Hühnerställen zeigen darf, weil die Öffentlichkeit daran grundsätzlich ein berechtigtes Interesse hat.

Pressekontakt:

MDR, Presse und Information, Sebastian Henne, Tel.: (0341) 3 00 63 76, E-Mail:
presse(at)mdr.de, Twitter: (at)MDRpresse

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