InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

BND-Gesetz: Journalistischen Quellenschutz verbessern

ID: 1882473


(ots) - Das Vertrauensverhältnis von Journalistinnen und Journalisten gegenüber ihren Informantinnen und Informanten muss weiterhin umfassend gewährleistet werden. Das fordert das Medienbündnis aus DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, VAUNET, ARD und ZDF. Durch die bevorstehende Neufassung des BND-Gesetzes droht eine Schwächung des rechtlichen Status von Reportern und Redakteuren als Berufsgeheimnisträger sowie des Redaktionsgeheimnisses.

Das Medienbündnis begrüßt, dass der im Bundestag zur Abstimmung stehende Regierungsentwurf die Vertraulichkeitsbeziehungen von Journalistinnen und Journalisten unter Schutz stellt. Die gezielte Erhebung von personenbezogenen Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen ist unzulässig. Jedoch bedarf der Gesetzesentwurf der Nachschärfung.

Der Schutz darf nicht auf personenbezogene Daten begrenzt bleiben, sondern muss das gesamte Redaktionsgeheimnis umfassen. Für den deutschen Geheimdienst muss die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten insgesamt Tabu bleiben. Der Quellenschutz ist nicht gewährleistet, wenn einfach nur Namen und Adressen geschwärzt werden. Außerdem soll laut Regierungsentwurf der Quellenschutz bereits dann entfallen, wenn lediglich "tatsächliche" und nicht erst "spezifische" Anhaltspunkte für eine Täterschaft oder Teilnahme an bestimmten Straftaten vorliegen. Somit würde der Schutz von Journalistinnen und Journalisten bereits dann hinfällig, wenn sie im Kontakt mit Personen stehen, die ihrerseits tatverdächtig sind. Solche Kontaktaufnahmen kommen gerade bei investigativ tätigen Journalisten regelmäßig vor. Auch in den Regelungen zur Datenverarbeitung muss der Schutz von Informanten und Journalisten präzisiert werden. Bei der Auswertung von Verkehrsdaten können Informanten und Kontaktpersonen von Journalisten leicht identifiziert werden, so dass gerade in deren Erhebung eine erhebliche Gefahr für den Quellenschutz besteht. Das Medienbündnis fordert deshalb den Deutschen Bundestag auf, die für den Journalismus notwendigen Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.





Pressekontakt:

ARD Kommunikation
Svenja Siegert, Sabine Krebs
Telefon: 0221 220 1475
E-Mail: pressestelle(at)ard.de

Fotos finden Sie unter: https://www.ard-foto.de
Twitter: https://twitter.com/ARD_Presse
ARD-Newsletter abonnieren: https://ard.de/presse

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Marktführer! ProSieben gewinnt mit Heidi Klum und ihren #GNTM-Models den Donnerstag
Wir Kinder vom Bahnhof Zoo: Amazon Prime Video spendet 100.000 Euro an Berliner Suchtberatungsstelle (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.02.2021 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1882473
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln


Telefon:

Kategorie:

Medien & Unterhaltung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 102 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"BND-Gesetz: Journalistischen Quellenschutz verbessern
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARD Presse (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARD ruft das Bundesverfassungsgericht an ...

Im Februar 2024 hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Anpassung des Rundfunkbeitrags um monatlich 58 Cent bzw. jährlich 0,8% ab dem 1.1.2025 empfohlen. Die Länder haben aber bislang keinen Rundfunkfina ...

Alle Meldungen von ARD Presse



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 241


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.