Vorzeitige Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung
(LifePR) - Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2021 und 31.03.2022 endet, können bei überdurchschnittlichen Leistungen in Betrieb und Berufsschule eine vorzeitige Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung beantragen.
Neben überdurchschnittlichen Leistungen in der Berufsschule (einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 in den prüfungsrelevanten Fächern), müssen auch die betrieblichen Leistungen eine vorzeitige Zulassung rechtfertigen. Daher ist dem Antrag zusätzlich zum aktuellen Berufsschulzeugnis auch ein Leistungszeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes beizufügen.
Anträge für die Sommerprüfung können noch bis zum 1. März 2021 bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald eingereicht werden.
Das Antragsformular ist auf der Homepage (https://www.hwk-mannheim.de/artikel/formulare-und-downloads-65,727,4228.html) abgelegt.
Für Rückfragen zum Thema steht die Mitarbeiterin der Ausbildungsberatung Laura Sauer, Tel. 0621 18002-135 oder sauer.l(at)hwk-mannheim.de zur Verfügung.
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Datum: 17.02.2021 - 14:04 Uhr
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