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Dr. Stoll& Sauer verklagt Tesla Germany aufgrund unseriöser Verkaufspraktiken / Verbraucher kauft durch Falschinformation des US-Autobauers ungewolltes Modell

ID: 1881376


(ots) - Die Tesla Germany GmbH ist mit einer Klage der Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konfrontiert. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hatte Tesla Germany ein Fahrzeug aus der Reihe "Model X" verkauft. Der Verbraucher hatte jedoch vorher bei Tesla extra nachgefragt, ob bereits ein Nachfolgemodell geplant oder sogar schon vorbestellbar wäre. Tesla Germany verneinte die Frage. Der Kauf kam Ende Oktober 2020 zustande. Knapp drei Monate später kam heraus, dass das Nachfolgemodell des "Model X" auf der Tesla-Homepage angeboten wurde. Der Kläger hätte das veraltete Modell niemals bestellt, wenn er gewusst hätte, dass demnächst ein neues auf den Markt kommen wird. In der Klage verlangt der Verbraucher von Tesla, das Fahrzeug "Model X" zurückzunehmen und stattdessen das neue "Model X Plaid" auszuliefern. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesamt-830) ausverhandelt und deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Verbraucher durch Falschinformation von Tesla geschädigt

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet die Vorgehensweise von Tesla als höchst unseriös. Tesla hat bewusst wahrheitswidrig informiert, damit sie das alte Modell noch verkaufen kann, bevor sich das neue auf dem Markt befindet. Für Dr. Stoll & Sauer liegt es auf der Hand, dass Tesla Germany bereits Ende Oktober 2020 Bescheid gewusst haben muss, dass das neue Fahrzeug "Model X Plaid" demnächst auf dem Markt angeboten wird. Das amerikanische Mutterunternehmen muss die deutsche Tochter informiert haben.

Dem Verbraucher ist durch diesen unseriösen Verkaufstrick ein Schaden entstanden. Denn hätte er gewusst, dass demnächst ein neues Modell erscheint, hätte er selbstverständlich mit dem Kauf abgewartet. Deshalb hatte er bei Tesla auch ausdrücklich nachgefragt, ob ein neues Modell in Planung sei. In keinem Fall hätte er das alte "Model X" erworben. Es liegt eine vorvertragliche Pflichtverletzung gemäß §§ 280, 241 Abs. 2 (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html) BGB vor.





Der US-Autobauer wusste jedoch, dass er diese alten Modelle nicht mehr verkaufen können wird, wenn ein neues erhältlich ist. Von daher entschloss sich Tesla aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer, die Kunden bewusst zu täuschen. Es mag zwar sein, dass Tesla von sich aus nicht verpflichtet gewesen wäre, auf den Modellwechsel hinzuweisen. Im vorliegenden Fall besteht jedoch die Besonderheit, dass der Kunde ausdrücklich nach dem neuen Modell nachgefragt hatte. Hier wurde bewusst wahrheitswidrig eine falsche Tatsachenbehauptung gegenüber dem Kunden aufgestellt. Tesla wollte dadurch das eigene Gewinninteresse sichern.

Dies ging zu Lasten des Verbrauchers. Zudem ist durch das neuere Modell das Vorgängermodell deutlich im Wiederverkaufswert gemindert - und das nach nicht einmal drei Monaten und 1000 gefahrenen Kilometern. Die Kanzlei hat daher am 15. Februar 2021 am Landgericht Offenburg Klage eingereicht. Um den Informationsfluss zwischen dem deutschen Tochter-Unternehmen und dem US-Mutterkonzern genau zu klären, sollen die Geschäftsführer von Tesla Germany sowie der CEO von Tesla, Elon Musk, befragt werden.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern, denen mit Tesla Ähnliches widerfahren ist, zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check (https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen). Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling(at)dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
https://www.staatshaftung.eu/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 16.02.2021 - 10:00 Uhr
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