Hamburger Richter: verstecken vor dem Volk.
Auf einem richterlichen Beschluss steht oft zu lesen: „Beschluss, im Namen des Volkes“. In Hamburg weicht aber gerade diese Aussage häufig schon meilenweit von der Realität ab. Für das, was dort teilweise beschlossen wird, würde jedes Mitglied unseres Volkes die Beschließenden ausbuhen. Um das zu verhindern, wird dann vorzugsweise im stillen Kämmerlein beschlossen und begründet, und unter allen Umständen vermieden, eine mündliche Verhandlung stattfinden zu lassen, in der sich Verfahrensbeteiligte und ggfs. Anwälte umfangreich äußern oder gar Beweise und präsente Zeugen beibringen könnten.
(IINews) - Auf einem richterlichen Beschluss steht oft zu lesen: „Beschluss, im Namen des Volkes“. In Hamburg weicht aber gerade diese Aussage häufig schon meilenweit von der Realität ab. Für das, was dort teilweise beschlossen wird, würde jedes Mitglied unseres Volkes die Beschließenden ausbuhen. Um das zu verhindern, wird dann vorzugsweise im stillen Kämmerlein beschlossen und begründet, und unter allen Umständen vermieden, eine mündliche Verhandlung stattfinden zu lassen, in der sich Verfahrensbeteiligte und ggfs. Anwälte umfangreich äußern oder gar Beweise und präsente Zeugen beibringen könnten.
Insbesondere, wenn eine persönliche Motivlage der Richterin oder des Richters zu vermuten wäre, scheint dies gängige Gerichtspraxis.
Der einschlägig erfahrene Publizist und Journalist, Peter Nowak, sagt: „Das Lebensumfeld der Richterinnen und Richter heutzutage ist näher den Entscheidern und Rechtsanwälten der Wohnungsunternehmen, als den Mietern, die über ALG II durch das Jobcenter ihre Wohnung finanzieren lassen müssen.“
Im richterlichen Geschäftszimmer lassen sich die Tatsachen und Fakten solange verdrehen und verbiegen, oft sogar ins Gegenteil verkehren (Rabulistik), bis die Begründung auf den beabsichtigten Beschluss passt.
Am schlechtesten Gericht Hamburgs, dem Amtsgericht St. Georg, sind Richter wie Barry Sankol oder Dr. Ira Koops für so ein Verhalten, sich vor dem Volk bei der Verfahrensführung und Beschlussfindung in Mietangelegenheiten zu verstecken, bekannt.
Auch die Kammer 11 des Landgerichtes Hamburg ist eine Kammer für Mietsachen. Doch 2/3 der Kammerbesetzung hat wenig bis gar keine Erfahrung mit dem komplizierten Mietenrecht. Dennoch wird in Mietsachen beschlossen, eben auch mal ohne Verhandlung. Die Beschlüsse, die dabei oft herauskommen, haben dann zwar wenig mit richterlichen Tugenden und der Erfüllung von Amtspflichten gemein, treffen aber zumeist die Vorstellungen des Vorsitzenden Michael Otto.
Dieser Vorsitzende hat in seiner Kammer gern ein Mitglied, das noch jung ist und sich „die Sporen verdienen muss“ und eines, das aus einem gänzlich anderen Fachgebiet kommt. So lässt sich zwar rechtlicher Widerspruch innerhalb der Kammer verhindern, allerdings verlassen dann auch schnell die anderen Mitglieder diese Kammer wieder. An keiner Landgerichtskammer in Hamburg ist die Kollegenfluktuation so hoch, wie an der, der Michael Otto vorsteht.
In dieser Kammer scheinen ganz schnell mal eben „einstimmig“ die Tatsachen ins Gegenteil verkehrt zu werden. Einem Kindesvater, der über 7 Jahre erfolgreich um das Wohl und die Gesundheit seines Kindes gekämpft hat, wird unterstellt, ER hätte mit seinen Beschwerden und der Kritik am Verhalten einer Wohnungsbaugenossenschaft das Wohl und die Gesundheit seiner Tochter gefährdet.
So beschloss diese Kammer angeblich „einstimmig“, ohne mündliche Verhandlung im, Schriftwege zu Gunsten einer Wohnungsbaugenossenschaft, die die Wohnung nun teurer neu vermieten kann, die Räumung der Wohnung des Vaters und seines Kindes. Die Familie hatte weder Mietschulden noch Zoff mit Nachbarn, aber es ging immerhin um eine Neubauwohnung in sehr begehrter Lage. Richter Otto, bekannt für seine Beschlussfreudigkeit im stillen Kämmerlein, beschließt auch mal Zurückweisungen binnen 24 Std. ohne die Begründungsschrift eines Antrages abzuwarten, bezieht sich dabei dann allerdings auf die Begründung (die er wohl geträumt hat) oder verfügt Schriftsatzfristen per E-Mail an den Verfahrensbeteiligten. Ganz, wie es sich für einen „Gutsherren“ zu gehören scheint.
Wenn es in die Interessenslage Verfahrensbeteiligter und dem „Gericht“ passt, lässt sich aus einem Opfer schnell ein Täter machen. Victim Blaming wird diese Verfahrensweise genannt und findet nicht nur bei Sexualdelikten Anwendung. Auch im Kampf zwischen Vermietern und Mietern um eine Wohnung, für die auch deutlich höhere Miete erzielt werden könnte, wird zu diesem Mittel gegriffen. Richterinnen und Richter mit einer persönlichen Motivlage unterstützen dieses Verhalten, z.B. indem sie im Schriftwege entscheiden um interessierte Öffentlichkeit auszuschließen. Eine gern verwendete Praxis, wenn in Hamburg Unrecht zu(R)echt gebogen werden soll.
Verschiedentlich wurden diese Richter durch Betroffene eingeladen, sich vor „dem Volk“, der Öffentlichkeit zu ihrem Verhalten zu äußern. Doch selbst gegenüber Nachfragen des NDR-Fernsehen blieb man stumm.
Transparency International Spricht in einem SPIEGEL-Artikel v. 21.02.2018 davon, dass Deutschland ein Korruptionsproblem hat. „Deutschland tue zu wenig im Kampf gegen Korruption im öffentlichen Sektor (anm. d. Red.: z.B. Justiz)….Handlungsbedarf bestehe besonders beim Thema Lobbyismus. (anm. d. Red.: z.B. Wohnungswirtschaft)“, heißt es da.
Hamburg, als zweitgrößte Stadt und Handelsmetropole, ist davon nicht auszuschließen. Für das „neue Gold“ der Stadt, niedrigpreisige Wohnungen, lässt die Goldgräberstimmung wundersame Blüten, jenseits von Recht und Moral, sprießen.
Auch so mancher Richter und manche Richterinnen haben Verwandte, Freunde, Vereinsmitglieder und Bekannte, die auf der Suche nach einer guten und günstigen Wohnung sind.
Dass man sich für so ein richterliches Verhalten nicht nur vor der Öffentlichkeit, dem Volk, verstecken, sondern auch schämen muss, leuchtet ein.
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Datum: 12.02.2021 - 17:42 Uhr
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