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Überblick im Daimler-Abgasskandal: Von diesen Urteilen profitieren Mercedes-Fahrer (FOTO)

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(ots) - Im Mercedes-Abgasskandal brechen neue Zeiten an: Nachdem sich hauptsächlich Landgerichte mit dem Dieselbetrug durch die Daimler AG befasst hatten, fällen nun auch die höchsten Gerichte verbraucherfreundliche Urteile. Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg, des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sprechen Verbrauchern im Daimler-Abgasskandal das Recht auf Entschädigung (https://formular.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung) zu.

Vor zahlreichen Landgerichten konnten Verbraucher bereits eine Schadensersatzzahlung erreichen, weil die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt wurde. Der Grund: Der Stuttgarter Autobauer hat das sogenannte Thermofenster in diversen Dieselmotoren verbaut, das als Abschalteinrichtung angesehen werden kann. Auch eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die sich negativ auf die Abgasreinigung im Normalbetrieb auswirkt, wurde in Mercedes-Fahrzeugen entdeckt. Diese Abschalteinrichtungen lassen die Dieselautos weit dreckiger auf der Straße fahren als auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden. Hinzu provozieren diese Fahrzeuge mit einem zu hohen Ausstoß an gesundheits- und umweltschädlichen Stickoxiden Dieselfahrverbote in Städten. Das führt wiederum zum Wertverlust beim betroffenen Fahrzeug. Verbraucher wehren sich daher zurecht vor den Gerichten gegen einen Betrug durch den Autohersteller.

Erstes positives Urteil von einem Oberlandesgericht im Mercedes-Abgasskandal

Im September 2020 fällte das Oberlandesgericht Naumburg das erste verbraucherfreundliche Urteil eines OLG im Daimler-Dieselskandal (https://www.rueden.de/blog/pressemitteilungen/von-rueden-gewinnt-erstes-verfahren-vor-einem-oberlandesgericht-im-daimler-dieselskandal/) (8 U 8/20). Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN überzeugte die Richter vom sittenwidrigen Verhalten der Daimler AG und erwirkte eine Entschädigung für den betrogenen Mercedes-Fahrer. Der Verbraucher dürfte das manipulierte Dieselfahrzeug - einen Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC - an den Hersteller zurückgeben und erhielt dafür knapp 26.000 Euro von Daimler. Dieses Urteil hat eine Signalwirkung für weitere, laufende Prozesse gegen die Daimler AG im Abgasskandal. In vielen Fällen orientieren sich Gerichte an den Urteilen höherer Gerichte wie von einem OLG - und ganz besonders an den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.





Bundesgerichtshof äußert sich zu Daimler-Dieselskandal

Deutschlands oberstes Zivilgericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, hat sich im Januar 2021 zum ersten Mal zum Thermofenster in Mercedes-Motoren geäußert. Im Beschluss vom 19. Januar 2021 (VI ZR 433/19) (https://www.rueden.de/blog/pressemitteilungen/bgh-gibt-erstmals-beschluss-zum-thermofenster-im-abgasskandal-bei-daimler-bekannt/) erklärt der BGH, dass Gerichte die Äußerungen der Kläger zu den Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren stärker berücksichtigen müssen. Damit stärkt der BGH das Recht der Verbraucher auf gesetzliches Gehör. Nun müssen Landgerichte und Oberlandesgerichte dem von Klägern und Anwälten geäußerten Verdacht nachgehen, dass die Daimler AG dem Kraftfahrt-Bundesamt gegenüber die genauen Funktionen des Thermofensters verschleiert hat. Auch diese positive Entscheidung konnte die Kanzlei VON RUEDEN für die Verbraucher erwirken.

Verbraucherfreundliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thermofenster

Ein verbraucherfreundliches Urteil mit massiver Strahlkraft fällte der Europäische Gerichtshof im Dezember 2020. Die EuGH-Richter erklärten Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster in Dieselmotoren für illegal (https://www.rueden.de/blog/pressemitteilungen/urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-im-abgasskandal-thermofenster-ist-illegal/), wenn sie sich negativ auf die Abgasreinigung auswirken (C-693/18). Das ist beim Thermofenster, wie es von Daimler, aber auch von anderen Autobauern eingesetzt wird, der Fall. Diese Funktionsweise verstoße gegen die EU-Verordnung EG 715/2007, so die Richter in Luxemburg. Das oft von den Autoherstellern wie Daimler vorgetragene Argument des Motorschutzes reiche nicht aus, um das Thermofenster als Abschalteinrichtung zu rechtfertigen.

Mit diesen positiven Urteilen der höchsten Zivilgerichte in Deutschland und der EU erhalten die Verbraucherrechte im Abgasskandal weiteren Rückenwind. Die Chancen für eine erfolgreiche Klage gegen die Autohersteller im Dieselskandal stehen für betroffene Verbraucher so gut wie nie. Ihnen wird empfohlen, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Daimler AG prüfen zu lassen.

Die Verbraucherrechtkanzlei VON RUEDEN (https://formular.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung) vertritt bereits mehr als 14.000 Mandanten gegen die deutschen Autohersteller im Dieselskandal - davon allein mehr als 3.000 Verbraucher gegen die Daimler AG. Dabei kämpfen die Anwälte der Kanzlei vor Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für die Rechte der Dieselfahrer im Abgasskandal.

Pressekontakt:

VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
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Minusgrade können Diesel zu schaffen machen / ADAC: Versulzte Motoren keinesfalls mit Heizlüfter auftauen
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Datum: 12.02.2021 - 11:53 Uhr
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